„Ehe für alle“ behindert die richtig verstandene Selbstverwirklichung des Menschen

Renaissance der klassischen Naturrechtslehre in den USA und den angelsächsischen Ländern. Die „Ehe für alle“ zeigt, wie notwendig es ist, das Naturrecht zu beachten, damit es nicht zur einer „Verkümmerung der menschlichen Person“ (R. Hüntelmann) kommt.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 28. September 2017 um 12:13 Uhr
Hochzeitsbank

(kathnews). Am 1. Oktober 2017 tritt das Gesetz zur „Ehe für alle“ in Kraft. Es wurde vom Bundestag am 30. Juni dieses Jahres beschlossen. Es ermöglicht die Ehe auch für homosexuelle Paare.

Renaissance des klassischen Naturrechts

Der Beschluss des Bundestages hat auch eine neue Diskussion über das Naturrecht entfacht. Der Philosoph Dr. Rafael Hüntelmann ist davon überzeugt, dass das klassische metaphysische Naturrecht (nach Platon, Aristoteles, Cicero, Thomas von Aquin) „unsere zentralen moralischen Vorstellungen und Werte befruchten kann“. In einem Leserbrief der jüngsten Ausgabe der katholische Zeitung „Die Tagespost“ vom 28.09.2017 weist Hüntelmann auf eine „Renaissance des Naturrechts“ hin, „und zwar des klassischen Naturrechts“ in den Vereinigten Staaten und in den angelsächsischen Ländern. Damit stellt er sich damit gegen die These einer „Verabschiedung des Naturrechts“. Hüntelmann schreibt: Die Renaissance des klassischen Naturrechts, „zeigt sich etwa an fast monatlichen Neuerscheinungen renommierter Verlage in diesen Ländern, die das Naturrecht verteidigen und für heute fruchtbar machen. Ein besonders gutes Beispiel dafür ist die jüngst erschienene Studie von John Lawrence Hill: After the Natural Law. How the Classical Worldview Supports Our Modern Moral and Politcal Values (Igantius Press 2016)“.

Begriff der Natur ist eindeutig

Hüntelmann positioniet sich gegen die Auffassung des Moraltheologen Prof. Dr. Schallenberg, der in einem Beitrag in „Die Tagespost“ vom 02.09.2017 behauptet hatte, der Naturrechtsbegriff sei „schillernd und wenig eindeutig“. Hüntelmann stellt in seinem Leserbrief gar nicht in Abrede, dass „es eine Entwicklung des Begriffs seit der Antike bis in unsere Zeit gegeben“ habe, „aber was mit der Natur des Menschen gemeint  ist und dass diese unveränderlich ist“ sei „stets gleichgeblieben“. Das Unveränderliche im Begriff der Natur, aus dem sich ein Sollen (Naturrecht/Naturgesetz) – ableiten läßt, faßt Hüntelmann dann prägnant wie folgt zusammen:

„Aus der menschlichen Natur, aus seinem Wesen als vernunftbegabtes Sinneswesen ergeben sich bestimmte Neigungen, Tendenzen oder Dispositionen, die auf ein Ziel gerichtet sind. Die Realisierung dieser Ziele und Zwecke führt zu einer Erfüllung des Menschseins, zu einer im richtigen Sinne verstandenen Selbstverwirklichung. Die Frustration dieser Ziele hingegen führt zu Verkümmerung der menschlichen Person.“

Natürlich lassen sich Fehlinterpretationen des Naturrechts nicht vermeiden. Dr. Hüntelmann erinnert daran, dass „schon von Thomas von Aquin“ Fehlinterpretationen „als Möglichkeit erkannt worden“ seien. „(D)enn je weiter man sich von den ersten Prinzipien des Naturrechts bei der Ableitung spezieller Rechte und Pflichten entfernt, desto schwieriger wird es, eindeutige Aussagen zu machen.

„Ehe für alle“ widerspricht der Natur des Menschen

Es lasse sich aber „mit hoher Gewissheit“ sagen, dass der Begriff der Ehe und der Familie, aber auch der der Gender-Ideologie eindeutig im Widerspruch zum Naturrecht stünden, schlussfolgert Hüntelmann.  Er resümiert: „Das Naturrecht ist und bleibt … die einzige objektive Moraltheorie, und eine Verabschiedung derselben würde uns jedes rationalen Mittels berauben, gegen die Abtreibung, gegen die zerstörerischen Ideologien der Vergangenheit und Gegenwart und für die klassische Ehe und Familie zu argumentieren.“

Foto: Hochzeitsbank – Bildquelle: Alexander Hauk / www.bayern-nachrichten.de

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