Drei Motuproprien und ein Jubiläumsablass – ein Impulstext, Teil III

Ein Kommentar von Clemens Victor Oldendorf.
Erstellt von Clemens Victor Oldendorf am 4. Oktober 2015 um 22:53 Uhr
Statue des hl. Petrus

Mit dem heutigen dritten und abschließenden Teil dieser Kurzreihe von Beiträgen war ursprünglich geplant, auf die beiden Motuproprien einzugehen, mit denen der Heilige Vater das Ehenichtigkeitsverfahren sozusagen rationalisiert hat. Zusammen mit dem Motu Proprio Summorum Pontificum, von dem zuerst die Rede war, haben wir also mit der heutigen Folge die „drei Motuproprien“ beisammen, welche dieser Aufsatzserie den Titel geben.

Wenn ich von Rationalisierung des Ehenichtigkeitsverfahrens spreche, soll das nicht heißen, bisher sei dieses meiner Meinung nach unvernünftig angelegt gewesen, sondern habe ich jene Bedeutung von Rationalisierung im Blick, die im allgemeinen Sprachgebrauch sogar weitgehend vorrangig ist und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Abläufen unter gleichzeitiger Einsparung von Kräften und vor allem finanziellen Ressourcen meint. Dank des Interviews voraus, das Dr. Gero P. Weishaupt Kathnews vor zwei Tagen gegeben hat, ist es mir möglich, Teil III ebenfalls zu rationalisieren und in Anlage und Umfang etwas zu straffen.

Dies erlaubt mir, statt namentlich die Bestimmungen des Motu Proprio Mitis Iudex Dominus Iesus, das den CIC betrifft (das zweite, komplementäre Motu Proprio bezieht sich bekanntlich ohne große sachliche Differenz auf das Ostkirchenrecht und kann hier deshalb außerachtbleiben), zu referieren und den Gesetzestext selbst zu kommentieren, gleich zu meiner Beurteilung der Reaktionen zu kommen, die die Reform des Ehenichtigkeitsverfahrens durch Papst Franziskus seitens konservativer und/oder traditionalistischer Kreise von Katholiken hervorgerufen hat. Diese Reaktionen sind ohnehin nur ein Teilsegment der Befürchtungen und Ängste, die sich aus diesem Spektrum der Kirche mit dem heute in Rom beginnenden zweiten Teil der Bischofssynode zu Ehe und Familie verbinden.

Felle schwimmen davon?

Wenn man die Nervosität betrachtet, die in erster Linie bloß konservative (also sich selbst nicht zugleich als dezidiert traditionstreu verstehende) Katholiken im Vorfeld der Synode erfasst hat, muss ich wirklich die Frage stellen, was die Glaubenssubstanz solcher Personen und Strömungen ausmacht. Ist ihnen das Katholische wirklich nur noch ein Verhaltenskodex in der Moral, vorwiegend auch noch auf sexuellem Gebiet? So wichtig diese Bereiche sind, einschließlich der Frage der Abtreibung und des Lebensschutzes, gerade wenn man sie so gern naturrechtlich argumentiert, können sie nicht Zentrum und Spezifikum des Katholischen sein, sondern müssen notwendigerweise allgemeinmenschlich sein; unabhängig von Weltanschauung und religiöser Überzeugung oder historisch-kultureller Konvention gelten.
Hinzu kommt noch, dass ich selbst immer wieder beobachte, wie sehr viele Menschen, die als fromm gelten, als konservativ oder traditionell katholisch und die sich so sehr mit Abtreibung und Sexualmoral befassen, sich dafür vor allem bei anderen interessieren.

Oft ist dies natürlich zwangsläufig so, sei es, dass sie von ihrem Lebensstand her niemals mit Konflikten konfrontiert werden, in denen sich die „Option“ einer Abtreibung als Versuchung oder Druck in den Raum drängen kann, sei es, dass Sexual- oder Ehemoral von ihrem Lebensalter her längst als konkrete Herausforderung der persönlichen Lebensgestaltung ausgeschieden sind, es also relativ leicht ist, sich zu „bekehren“ und keusch zu leben. Wird da von Bekehrung gesprochen, ist zumindest un- oder unterbewusst meines Erachtens pharisäische Selbstbestätigung häufig das eigentlich Gemeinte und Gesuchte, wäre also eher eigene Gewissenserforschung angesagt.

Ich komme zunehmend zu der Einschätzung, dass es sich bei der Konzentration auf das sechste und neunte Gebot in konservativ-katholischen Kreisen um eine Art Zuckerbrot für die Konservativen gehandelt hat. Das gilt insbesondere für die Enzyklika Humanae Vitae und gewissermaßen für das gesamte Pontifikat Johannes Pauls II.

Alleinstellungsmerkmal Papsttreue

Die Katholiken, die sich über ihre „Papsttreue“ definierten, konnten hier den Halt finden, den sie in der Autorität von Papst und Lehramt gesucht haben, fanden darin die Beruhigung, dass „der Papst ja doch noch katholisch ist“ und haben dafür und deshalb viel nachkonziliare Aufweichung auf anderen Gebieten geschluckt, beispielsweise die sogenannte Liturgiereform „gehorsam“ angenommen. Jetzt regt sich die Befürchtung, der Heilige Vater könnte diese Positionen ändern, auch noch diese Ãœbereinstimmung mit den Konservativen aufgeben. Man sieht hier sehr schön, wie haltlos Papsttreue ist und wie wenig weitblickend, wenn sie sich nur positivistisch auf das Autoritätsargument und auf Gehorsamsmechanismen stützt, die zudem versagen können.

Papst Franziskus beansprucht bloß konsequent seinen Jurisdiktionsprimat

Gerade bei den Motuproprien zum Ehenichtigkeitsverfahren, aber auch sonst immer wieder wird Papst Franziskus von konservativer Seite für seine „Alleingänge“ kritisiert. Das befremdet. Denn strenggenommen haben sich seine Kritiker immer eine solch kraftvolle Ausübung des päpstlichen Jurisdiktionsprimates gewünscht und ähnelt Franziskus darin am meisten den ansonsten apotheotisch überhöhten Päpsten Pius IX. und Pius XII. oder sogar dem sakrosankt-kritikimmunen Pius X. Jetzt aber fürchtet man plötzlich, ein Papst könne diese Machtfülle inhaltlich gegen die eigenen Vorstellungen und Interessen einsetzen und wundert sich, wie der Papst „an der Kurie vorbei“ regieren kann. Das hätte man vor 1870 bedenken müssen und bestätigt gewissermaßen nachträglich, dass die damalige Skepsis gegenüber einer Dogmatisierung von Jurisdiktionsprimat und Unfehlbarkeit immerhin doch teilweise berechtigte Befürchtungen auf ihrer Seite hatte.

Mangelhafte Ehevorbereitung

Was auch immer die Synode oder nach ihr der Heilige Vater beschließt und auch, wenn das Ehenichtigkeitsverfahren jetzt erleichtert worden sein sollte, man muss mehreres bedenken. Einerseits: Niemand wird von Papst Franziskus gezwungen werden, sein Sexualleben moralisch „liberaler“ zu gestalten, niemand muss zur heiligen Kommunion hinzutreten, wenn er der Ãœberzeugung ist, dafür aus welchen Gründen auch immer nicht bereit zu sein, niemand muss vor allem ein Ehenichtigkeitsverfahren für seine Ehe anstrengen. Andererseits: Jene, die ihr Sexualleben ohne Rücksicht auf moraltheologische Bedenken und Kriterien der katholischen Kirche führen, bilden bereits jetzt, auch wenn sie zum Teil noch nominell Katholiken sein mögen, die gesellschaftliche Mehrheit. Wer von diesen Personen überhaupt noch Interesse hat, zur heiligen Kommunion zu gehen, findet auch jetzt schon dazu nahezu überall Gelegenheit und muss gar nicht unbedingt an einen Ort gehen, wo seine Lebensverhältnisse der Öffentlichkeit nicht bekannt sind. Er muss das selbst vor sich und vor Gott verantworten. Niemand kann und muss unter frommem Vorwand andere moralisch durchleuchten und beurteilen. Die Frage, ob eine Ehe kirchlich und sakramental gültig ist, interessiert in diesem Segment von Leuten die allerwenigsten. Daher werden sich die meisten gar nicht für eine Annullierung ihrer Ehe interessieren, sei es nach den bisherigen Verfahrensnormen, sei es nach den reformierten, die ab dem 8. Dezember 2015 anzuwenden sind. Freilich kann man einwenden, die Kirche kapituliere vor einer praktischen Lebenswirklichkeit, in der auch die Lebensweise vieler Katholiken von der Lehre und Praxis der Kirche entschieden abweicht. Dieser konservativen und traditionalistischen Kritik stimme ich in folgendem Sinn ganz und gar zu: Aufgrund mangelhafter Ehevorbereitung würden zweifellos längst schon in sehr vielen Ehen, wenn man sie zum Gegenstand eines Annullierungsverfahrens machen würde, Nichtigkeitsgründe offenbar werden.

Fragen und Konsequenzen

Nicht das Ehenichtigkeitsverfahren ist die Lösung, sondern wenigstens in Zukunft muss man darauf hinwirken, dass kirchliche Eheschließungen, die zum Beispiel vorwiegend aus Gründen der Sentimentalität oder Romantik erfolgen würden, gar nicht erst stattfinden. Es mag heterodox klingen: Ohne allzu rigoristisch zu sein, müssten solche Paare, die eigentlich keine praktische Bindung an das Leben der Kirche mehr haben, abgehalten werden, kirchlich zu heiraten. Viele sogenannte Putativehen würden so von vornherein vermieden, wären nicht nachträglich reif für die Annullierung. Man muss sich wirklich fragen, ob sich zwischen kirchlichem und allgemeingesellschaftlichem Verständnis von Ehe beziehungsweise von partnerschaftlichem Zusammenleben und Geschlechtsgemeinschaft nicht ein letztlich weitgehend unüberbrückbarer Hiatus auftut: Niemand ist nur Christ oder Glied der Kirche, immer auch – sogar nolens volens – Mensch und Zeitgenosse in Welt und Gesellschaft. Das soll nicht zu einem Doppelleben führen, und doch ergibt es ein Problem. Wegen der allgemeinen gesellschaftlichen Vorprägungen sind sehr viele Menschen sicher nicht mehr im kirchlichen Sinne ehefähig, können gar keine sakramental gültige Ehe mehr schließen, wenn man ihnen wirklich „auf den Zahn fühlt“. Das gilt insbesondere angesichts der dogmatisch fixierten Lehrmeinung des Westens, dass sich die Ehepartner das Ehesakrament wechselseitig oder gegenseitig spenden.

Das Axiom, dass die Ehe unter Christen immer Sakrament ist, kann von da her betrachtet in der Tat brüchig werden. Wem ist die Sakramentalität der Ehe noch bewusst, wer weiß und versteht (!) noch, was „Sakrament der Ehe“ bedeutet? Denn unbewusst kann man als Erwachsener ganz bestimmt kein Sakrament spenden oder empfangen, erst recht nicht wider Willen, denn dazu gehört jeweils die Intention. Wo kein Sakrament gespendet wird, kann es auch nicht empfangen werden. Was ist also, wenn einer der Partner das Sakrament der Ehe bejaht und empfangen will, der andere Partner dazu aber keinen Zugang findet oder gar nicht weiß, was es heißt, „sich das Sakrament der Ehe gegenseitig spenden“. Das habe ich mich immer schon bei konfessionsverschiedenen Ehen gefragt, denn für einen Protestanten, der seinen Glauben kennt, ist die Ehe „ein weltlich Ding“ und gerade kein Sakrament: Wie soll er die Absicht haben, dieses Sakrament zu empfangen, geschweige denn zu spenden? Und doch geht die katholische Kirche davon aus, dass Protestanten, da sie nicht der sogenannten Formpflicht unterliegen, sogar untereinander, also wenn beide Partner evangelisch sind, (vor dem Standesbeamten!) sakramental gültig heiraten. Diese Fragen müssten tatsächlich theologisch neu durchdacht werden, es gäbe noch einige andere, die sich Theologie und Lehramt von neuem stellen müssen. Nicht, weil sich Wahrheit und Lehre ändern, sondern weil der Resonanzraum, in den hinein sie gesprochen werden, sich tiefgreifend verändert hat.

Bischof Fellay schaltet sich ein

Es gibt nun auch noch ein Bittgesuch des Generaloberen der Priesterbruderschaft St. Pius X. an Papst Franziskus, es trägt das Datum vom 15. September 2015 und wurde Ende des vergangenen Monats publik. Dazu möchte ich sagen, dass ich dem Text inhaltlich weitestgehend zustimme. Ich schränke das dahingehend ein, dass auch dieses Bittgesuch den unzutreffenden Vorwurf wiederholt, das gestraffte Ehenichtigkeitsverfahren führe de facto zu einer „Scheidung auf katholisch“. Im Ton ist der Text allerdings viel zu theatralisch und damit kontraproduktiv. Jedenfalls kann Fellay mit einer solchen stilistischen Reaktivierung des 19. Jahrhunderts nicht erwarten, von Papst Franziskus oder der Synode ernstgenommen zu werden. Das will er vielleicht auch gar nicht, sondern nach dem Motto: „Der Kluge baut vor“ die Piusbruderschaft als Zufluchtsort und Auffangbecken derer präsentieren, die vom Ergebnis der Synode enttäuscht werden könnten. Persönlich denke ich nicht, dass das gelingen kann, denn wer erst jetzt, wo vielleicht auch noch die Morallehre der Kirche „umgebaut“ wird, aufwacht, hat vermutlich zu lange geschlafen, um plötzlich als „Traditionalist“ aufzustehen.

Zuflucht zu Papst em. Benedikt?

Es gab auch eine Petition an Papst em. Benedikt XVI., sich gleichsam selbst zur Bischofssynode einzuladen. Was erwartet man sich davon? Ich möchte in Erinnerung rufen, dass es Benedikt XVI. war, der den Titel „Patriarch des Westens“ aus dem Katalog der Titel des Römischen Papstes ausgeschieden hat. Das war mehr als ein Gestus – vielleicht sogar der Bescheidenheit -, eine reine Nebensächlichkeit oder Äußerlichkeit. Es war eine vorbereitende Voraussetzung neuer „patriarchaler Räume“, von denen Joseph Ratzinger einst als Konzilsperitus schrieb: „Es gilt (…), die miteinander vermengten Bereiche – römische Orts-Kirche und Gesamtkirche, Primat und Patriarchat ohne Verletzung des Primats zu entflechten und den Organismus der Ortskirchen wieder lebensfähig zu machen sowie das lateinische Patriarchat in seiner gegenwärtigen Extension aufzulösen (was gerade mit der Ablegung des Patriarchentitels nicht nur der Extension nach, sondern sogar überhaupt de facto bereits geschehen ist, Anm. C. V. O.) und durch eine Mehrzahl patriarchaler Räume zu ersetzen. Unter ‚patriarchalen Räumen‘ sind dabei nicht etwa neue Patriarchate zu verstehen, gegen deren Bildung vieles spricht, sondern Regionen, deren Selbständigkeit ungefähr derjenigen der früheren Patriarchate entsprechen sollte, deren Leitung aber bei der jeweiligen Bischofskonferenz liegen könnte, die natürlich ihrerseits dem Gesamtkollegium der Bischöfe und dem Papst verantwortlich bleiben müsste“ (Ratzinger, J., Zur Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils, Tbd. 7/1 der Gesammelten Schriften, hrsg. von G. L. Müller, Freiburg i. Br. 2012, S. 352). Dem müsse als ausgleichende Kraft, so fährt Ratzinger kurz darauf fort, „die Ausbildung eines Bischofsrates gegenübergestellt werden. Dabei sollte man wiederum nicht allzusehr auf der doktrinären Frage insistieren, inwiefern dieser Bischofsrat in einem strikten Sinn das Bischofskollegium repräsentieren kann. Faktisch kann sich jedenfalls die Idee des Bischofsrates auf gute geschichtliche Gründe stützen. Wie es in Konstantinopel die ständige Synode gab, so haben auch die Päpste des Altertums größere Angelegenheiten synodal entschieden, entsprechend dem synodalen Wesenszug, der für das Bild der Alten Kirche ganz allgemein bezeichnend ist. Im Mittelalter tritt an die Stelle der Synode das Konsistorium der Kardinäle, das bis Sixtus V. ein wirklicher Senat war, der bei Beratung aller wichtigen Angelegenheiten, der Causae maiores, aktiv mitbeteiligt war“ (Ratzinger, J., ebd., S. 352f).

Patriarchale Räume oder praktische Anglikanisierung der Kirche?

Ich könnte das Zitat noch fortsetzen, doch das, was Zielpunkt meiner Aussageabsicht, ist bereits gesagt: Zwar ist noch kein Bischofsrat geschaffen, aber es gibt zum Beispiel schon den C8-Rat der Kardinäle, die Papst Franziskus zu seiner Beratung bei der Kurienreform um sich geschart hat. Die relative Selbständigkeit patriarchaler Räume könnte nach der Synode etwa bedeuten, dass es in der pastoralen Praxis in verschiedenen Gegenden oder Kulturen unterschiedliche Disziplinen gäbe. So dass zum Beispiel etwas, was in Deutschland oder Frankreich möglich sein könnte, in Afrika nicht praktiziert würde. Eine solche Ausdifferenzierung wäre für die katholische Kirche sicher ungewohnt und gewöhnungsbedürftig, aber man muss wohl nüchtern sagen, dass die dogmatische Ãœbereinstimmung der verschiedenen „Flügel“ der Kirche schon jetzt eine mehr bloß theoretische ist.

Praktisch wäre das ein Phänomen, das ich Anglikanisierung der katholischen Kirche nennen möchte. In der Kirche von England koexistieren ja bereits jetzt unterschiedlichste und gegensätzlichste Ausprägungen nebeneinander. Dort vielleicht nur noch dadurch zugespitzt, dass die formale Einheit untereinander nur noch eine formal institutionell-organisatorische ist und dogmatische Übereinstimmung ganz offen ausgeklammert wird.

Eine solche Tendenz und Konsequenz könnte ich mir im Zuge der jetzt tagenden Bischofssynode und einer möglichen Kurienreform für die katholische Kirche durchaus vorstellen. Und man kann – wenn man das Zitat Ratzingers nochmals liest – nicht sagen, dass Benedikt XVI. sich in Opposition zu einer solchen Entwicklung befände. Die Formulierungen wie „ohne Verletzung des Primats“ oder beim Patriarchat des Westens „in seiner gegenwärtigen Extension“ wirken wie vorläufig noch notwendige Selbstabsicherungen, aber letztlich entbehrliche Zusätze ohne eigentlichen Aussagewert. Jedenfalls zeigt das Beispiel der Kirche von England, dass das Dogma durch solche Konzeptionen konkret nicht abgesichert, sondern zumindest in der Praxis als konkret belanglos ausgeblendet würde.

Angst und Unruhe sind trotzdem unbegründet, denn der Katholik besitzt in der immerwährenden Lehre und Praxis der Kirche alle Kriterien, die gegenwärtige Bischofssynode in ihrem Verlauf und Ergebnis unaufgeregt und gelassen zu beobachten.

Foto: Statue des hl. Petrus – Bildquelle: Kathnews

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