Die Beichte im „Feldlazarett“ Kirche

Überlegungen von PrĂ€lat Prof. em. Dr. Peter Kremer zu einer Verbesserung des Bußsakramentes.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 22. Februar 2018 um 16:00 Uhr
Foto: Beichtstuhl, St. Leonhard in Leonberg

Trier (kathnews). „Obwohl das Bußsakrament in der pastoralen Praxis einer Pfarrei kaum mehr eine grĂ¶ĂŸere Rolle spielt, ist es keineswegs tot.“ Das schreibt PrĂ€lat Prof. Dr. Peter Kremer, emeritierter Professor fĂŒr Kirchenrecht an der Theologischen FakultĂ€t in Trier, in der Kirchenzeitung fĂŒr das Erzbistum Köln. Nach seiner Überzeugung hat die Beichte Zukunft. Doch bedĂŒrfe das besonderer Voraussetzungen.

Keine Folterkammer

Im Sinne von Papst Franziskus, der hĂ€ufig und eindringlich ĂŒber die Beichte in seiner VerkĂŒndigung spreche, dĂŒrfe der Beichtstuhl zu keiner Folterkammer werden. Die Kirche sei nach den Worten von Papst Franziskus einem Feldlazarett vergleichbar. Und in einem solchen komme dem Sakrament der Barmherzigkeit hoher Stellenwert zu. „Mit dieser Feststellung wendet sich der Papst vor allem an die BeichtvĂ€ter, um vor MissbrĂ€uchen in der Beichtpraxis zu warnen, die die GlĂ€ubigen belastet haben“, erlĂ€utert Kremer.

Beichten im Kirchenraum

Die Nutzung der BeichtstĂŒhle als Ort des Sakramentenempfanges gehe zurĂŒck, konstatiert der Autor. „Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche neuen RĂ€ume fĂŒr die Feier des Bußsakramentes eingerichtet werden könnten.“ Prof. Kremer erinnert an die ostkirchliche Praxis, wonach die Beichte im Kirchenraum stattfindet unter Wahrung der fĂŒr dieses Sakrament erforderlichen Diskretion. Dadurch komme die ekklesiale Dimension des Beichtsakramentes deutlicher zum Ausdruck.

Beispiel der Priester

Die Spendung des Sakramentes der Beichte könne nur glaubwĂŒrdig erscheinen, wenn der Priester selber regelmĂ€ĂŸig beichtet. Prof. em. Kremer: „Nur wenn der Priester den Empfang des Sakramentes selbst wertschĂ€tzt, kann er die GlĂ€ubigen zu einem regelmĂ€ĂŸigen Empfang des Sakramentes einladen“. Wichtig sei auch auch, dass die Priester den GlĂ€ubigen in angemessener Weise die Gelegenheit zum Empfang geben. Es sei unangemessen, „wenn eine persönliche Anmeldung im Pfarrhaus verlangt wird, statt zu regelmĂ€ĂŸigen Zeiten ein Beichtangebot in der Kirche vorzusehen“.

Ausbildung der BeichtvÀter

Zur Verbesserung der Beichtpraxis gehöre auch eine angemessene Ausbildung der Priester zu BeichtvĂ€tern. Die BeichtvĂ€ter mĂŒssten ĂŒber die FĂ€higkeit zur GesprĂ€chsfĂŒhrung verfĂŒgen und psychologische Erfahrungen haben. Der ehemalige Trierer Kirchenrechtler plĂ€diert in diesem Zusammenhang zudem fĂŒr eine Wiederbelebung des vom Kirchenrecht vorgesehenen Amtes des Bußkanonikers (can. 508 CIC/1983). Diesem könne, so Kremer, die Aufgabe zugewiesen werden, „die Beichtpraxis in einer Diözese kritisch zu begleiten und die Priester in der Beichtseelsorge durch ein qualifiziertes Angebot einer theologischen Fort- und Weiterbildung zu unterstĂŒtzen.“

Foto: Beichtstuhl – Bildquelle: Kathnews

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