Benedikt XVI. verwirklicht die Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils.
Von Gero P. Weishaupt.
Heute vor 40 Jahren erschien das Missale Romanum Pauls VI., der sogenannte Novus Ordo. Er wurde am 26. März 1970 als das Ergebnis der Liturgiereform präsentiert, die das Zweite Vatikanische Konzil mit der Konstitution “Sacrosanctum Concilium” angestossen hatte. Die Konstitution bot eine Grundsatz- und Rahmenordnung für die angestrebte Reform. Die weitere Durchführung und Umsetzung des konziliaren Auftrages sollten in den Jahren nach dem Konzil erfolgen.
Die Schwächen des Missale Pauls VI.
40 Jahre nach der Veröffentlichung des neuen Missale Romanum reift die Erkenntnis, dass das Missale Pauls VI. über die konziliaren Rahmenbedingungen hinausgeht. Die Konzilsväter ordneten an, dass bei der Reform „die allgemeinen Gestalt- und Sinngesetze der Liturgie zu beachten“ seien und „keine Neuerungen eingeführt werden” sollen, “es sei denn, ein wirklicher und sicher zu erhoffender Nutzen der Kirche verlange es. Dabei ist Sorge zu tragen, dass die neuen Formen aus den schon bestehenden gewissermaßen organisch herauswachsen“ (SC 23).
Betrachtet man die Eingangsriten des Novus Ordo, die Änderungen der Opferungsgebete, die in der Tradition der Kirche niemals vorhandene Fülle von Eucharistischen Gebeten mit ihrem zum Teil theologisch fragwürdigen Inhalten, den Verlust der Kanonstille usw., dann fragt sich, ob der Grundsatz des organischen Wachstums des Neuen aus dem Alten im Zuge der nachkonziliaren Reform hinreichend beachtet worden ist. Die im Missale Pauls VI. vorgesehenen Anpassungsmöglichkeiten wurden als eine Aufforderung zur Kreativität missverstanden, die Anlass zu liturgischen Missbräuchen gegeben haben, die die Messe dermassen entstellen, dass die Einheit des Missale Pauls VI. mit dem Römischen Ritus nicht mehr wahrgenommen wird.
Bedauerliche Entwicklungen nach dem Konzil
Der praktische Verlust der lateinischen Kultsprache, die Hinwendung des Priesters zum Volk und die Einführung der Handkommunion sind Entwicklungen, die von den Konzilsvätern nicht intendiert waren und den von ihnen vorgegebenen Rahmen für eine Reform bei weitem sprengen, ja den Vorgaben des Konzils widersprechen.
Reform der Reform
Mit Papst Benedikt XVI. setzt 45 Jahre nach dem Konzil eine neue Phase der Umsetzung des Zweiten Vatikanischen Konzils im allgemeinen und der Liturgiekonstitution “Sacrosanctum Concilium” in besonderen ein. Ja, man kann sagen, mit dem Pontifikat Benedikts XVI. beginnt erst die eigentliche Verwirklichung der Liturgiekonstitution, dessen Aneignung in der kirchlichen Gemeinschaft noch aussteht. Dabei gilt als hermeneutischer Schlüssel die “Hermeneutik der Reform”, wie Benedikt XVI. es in seiner programmatischen und denkwürdigenAnsprache an die Mitglieder der Kurie vom 22. Dezember 2005 angedeutet hat. Diese Hermeneutik berücksichtigt die Kontinuität, die keine Brüche kennt, weil die Kirche ein lebendiges Subjekt ist, das mit der Zeit wächst und weiterlebt. Für die Liturgie bedeutet das, dass das Missale Pauls VI. reformiert werden muss, um es deutlicher als das bisher der Fall ist, an die Tradition zurückzukoppeln.
Dabei stellt ein wesentliches, die nachkonziliare Reform korrigierendes und befruchtendes Element der gregorianisch-tridentinische Messordo dar. Dieses Missale, dass rechtlich nie abgeschafft, aber faktisch von Pauls VI. verboten war, wurde von Benedikt XVI. am 7. Juli 2007 durch das Motu Proprio “Summorum Pontificum” wieder allgemein für die gesamte Katholische Kirche des lateinischen Ritus zugelassen. Es wird für die künftige liturgische Entwicklung, für die Reform des Missale Pauls VI, für die sogenannten “Reform der Reform, wichtige Weichen stellen.
26. März 2010, 09:54