Der unermüdliche Einsatz Benedikts XVI.
Am kommenden Wochenende soll das angekündigte Schreiben Papst Benedikts XVI. an die irischen Bischöfe über sexuelle Missbrauchsfälle in Irland veröffentlich werden. Schon zu Beginn des Jahres hat der Papst die Bischöfe Irlands nach Rom geladen, um mit ihnen über die Probelme zu sprechen und Maßnahmen zu vereinbaren. In den letzten Wochen sind zahlreiche Missbrauchsfälle in kirchlichen Einrichtungen in Deutschland, Österreich und in den Niederlanden bekannt geworden. Dabei geriet auch Benedikt XVI. unter Beschuss der Medien. Ihm wurde vorgeworfen, gar nichts oder zu wenig unternommen zu haben. Dass dieser Vorwurf jeder Grundlage entbehrt, beweist nicht nur der bevorstehende Brief an die Katholische Kirche in Irland, sondern vor allem ein kurzer Rückblick in die vergangenen Jahre.
Durchsetzung und Verschärfung des Kirchenrechtes
Schon als Präfekt der Glaubenskongregation hat Joseph Ratzinger sich unermüdlich für eine systematische kirchenrechtliche Aufklärung und Behandlung der Missbrauchsfälle eingesetzt. Die der Glaubenskongregation am 28. Juni 1988 in der Apostolischen Konstitution “Pastor Bonus” Johannes Pauls II. zugewiesene Kompetenz, „Straftaten gegen den Glauben sowie schwere gegen die Sittlichkeit oder bei der Feier der Sakramente begangene Straftaten, die ihr gemeldet worden sind” zu untersuchen und, wenn es sich als notwendig erweist, Kirchenstrafen zu erklären und zu verhängen, führte unter Federführung Kardinal Joseph Ratzingers, des damaligen Präfekten der Glaubenskongregation, dazu, dass das Strafverfahren „zur Erklärung beziehungsweise Verhängung von Kirchenstrafen“ deutlicher definiert wurde. Frucht dieser Arbeit war das Motu proprio “Sacramentorum sanctitatis tutela” Johannes Pauls II. vom 30. April 2001, das am 18. Mai 2001 durch das Schreiben “Ad exsequendam” des Kardinalpräfekten Joseph Ratzinger ausgeführt wurde.
Das Schreiben ruft die der Glaubenskongregation vorbehaltenen schweren Straftaten in Erinnerung, darunter „die von einem Kleriker begangene Straftat gegen das sechste Gebot des Dekalogs mit einem noch nicht 18jährigen minderjährigen Menschen“. Es heisst dort u.a. „Wenn ein Bischof oder Hierarch auch nur vage Kenntnis von einer derartigen Straftat hat, muss er sie nach abgeschlossener Voruntersuchung an die Glaubenskongregation weitermelden, die, wenn sie nicht wegen besonderer Umstände den Fall an sich zieht, durch Weitergabe der entsprechenden Vorschriften dem Bischof beziehungsweise Hierarchen gebietet, durch sein je eigenes Gericht das weitere Verfahren führen zu lassen.” Die Aufklärung von sexuellen Missbräuchen gegenüber Minderjährigen bis zu 18. Jahren sind also dem Apostolischen Stuhl vorbehalten. Jeder Bischof hat darum die Akten der Voruntersuchung an die Glaubenskongregation in Rom zur weiteren Behandlung zu senden, die dann über das weitere Verfahren entscheidet.
Verlängerung der Verjährungsfrist
Zu beachten ist auch, dass der damalige Kardinalpräfekt Joseph Ratzinger die Verjährungsfrist für eine Strafklage gegen Strafhandlungen, die der Glaubenskongregation vorbehalten sind, auf zehn Jahre verlängert hat, währnd das krichliche Gesetzbuch eine Verjährungsfrist von “nur” 5 Jahren vorsieht. Die Verjährung läuft nach dem allgemeinen Recht ab. Aber bei einer von einem Priester begangenen Straftat an einer minderjährigen Person beginnt die Verjährung erst mit dem Tag, an dem die Person das 18. Lebensjahr vollendet hat. Von der Verjährung kann die Glaubenskongregation zur weiteren Strafverhängung dispensieren.
“Null-Toleranz” und Bekundungen tiefer Beschämung
Im Frühjahr 2002 hat das Bekanntwerden zahlreicher sexueller Missbrauchsfälle die amerikanische Kirche erschüttert, woraufhin Papst Johannes Paul II. Mitte April 13 amerikanische Kardinäle nach Rom zitierte und die künftige „Null-Toleranz“ vorgab. An der Vorbereitung und Durchführung dieses Treffens war der damalig Präfekt der Glaubenskongreation Joseph Ratzinger maßgeblich beteiligt. Im April 2008 äußerte sich Papst Benedikt XVI. vor seiner USA-Reise, er sei tief beschämt über die Serie von Missbrauchsfällen pädophiler Priester und wird zitiert mit der Aussage „Wir werden Pädophile vom Heiligen Dienst absolut ausschließen.“ Am 17. April 2008 traf er sich in Washington mit einer kleinen Gruppe von fünf Personen, die Opfer sexuellen Missbrauchs von Priestern geworden waren.
Während seines Aufenthalts in Australien im Rahmen des Weltjugendtages in Sydney im Juli 2008 sprach der Papst erneut von tiefer Beschämung über den sexuellen Missbrauch Minderjähriger in der katholischen Kirche Australiens. Er forderte, dass alle, die dieses Übel begangen hätten, vor Gericht gestellt werden müssten, während die Kirche die Opfer mit größtem Mitgefühl und Sorgfalt behandeln müsse. Kurz vor seiner Abreise traf Benedikt XVI. auch in Sydney Opfer sexuellen Missbrauchs durch Priester und erfüllte damit eine der Hauptforderungen der australischen Opferverbände. Im April 2009 entschuldigte sich der Papst für den Missbrauch der Kinder der Inuit in Kanada. Im Dezember 2009 entschuldigte sich Papst Benedikt XVI. für den sexuellen Missbrauch von Kinder durch Priester in Irland.
Er teile mit vielen Gläubigen in Irland „die Empörung, das Gefühl des Verrats und die Scham“ über die „abscheulichen Verbrechen“. Im Februar 2010 verurteilte Benedikt XVI. den Missbrauch von Internatsschülern durch den Jesuitenorden in Deutschland und verknüpfte daran wiederum die Ankündigung, Verstöße gegen die Rechte von Kindern durch Vertreter der Kirche zu verurteilen. Benedikt XVI. erinnerte auch an Jesu Lehre über die Kinder und „seine Zärtlichkeit im Umgang mit ihnen“ als Mahnung, „die Rechte und die Liebe der Kinder nicht herabzumindern.“
Vorwürfe gegen den Papst sind haltlos
Papst Benedikt XVI. hat die betroffenen Bischöfe immer dazu aufgefordet, die Missbrauchfälle kirchenrechtlich aufzuklären und die Täter zu strafen. Er selber hat als Präfekt der Glaubenskongregation die notwenigen Änderungen der entsprechenden Verfahrensordnung dieses Dikasteriums in die Wege geleitet. Als Papst hat er unzählige Male öffentlich sexuellen Missbrauch verurteilt und den Opfern sein Mitgefühl und sein tiefe Beschämung zum Ausdruck gebracht. Es stimmt daher nicht, dass der Papst tatenlos oder zu wenig getan hat. Die von bestimmten Medien lanzierten Vorwürfe sind haltlos.
18. März 2010, 08:03