Pfarrgemeinderat untersagt Alte Messe
Kirchenrechtliches Kuriosum in Münchens Innenstadt.
München (kathnews). Der Pfarrgemeinderat der Münchener Pfarrgemeinde St. Peter hat in seiner Sitzung am 14. Januar 2010 beschlossen, dass es in Zukunft keine heiligen Messen in der außerordentlichen Form des römischen Ritus in der Pfarrkirche St. Peter geben wird. Im Protokoll der Sitzung des Rates heißt es im Tagesordnungspunkt sechs: „Der PGR (Pfarrgemeinderat, Anm. der Redaktion) hat einstimmig beschlossen, dass in St. Peter keine messen nach tridentinischem Ritus abgehalten werden, da diese bereits in der Damenstiftskirche angeboten werden“. Das Zitat aus dem Protokoll der Sitzung des Pfarrgemeinderates stammt aus der aktuellen Ausgabe der IK-Nachrichten.
Wie die IK-Nachrichten in diesem Zusammenhang richtig bemerken, setzt der Pfarrgemeinderat sich mit diesem Entschluss eindeutig über das Kirchenrecht hinweg. „Der Pfarrgemeinderat maßt sich also an, in einer Materie, in der er nicht einmal ein Beratungsrecht hat, (…) das universale Kirchenrecht außer Kraft zu setzen“, heißt es in dem Bericht der IK-Nachrichten. Kritik üben die IK-Nachrichten in diesem Zusammenhang auch am zuständigen Pfarrer, da dieser weder den Beschluss des Pfarrgemeinderates noch dessen Veröffentlichung verhindert habe.
Die IK-Nachrichten stellen in diesem Zusammenhang fest: „Der Vorfall charakterisiert mehr als lange Abhandlungen die innere Situation der Kirche im deutschsprachigen Raum“. Man betont, dass dem Sachverhalt eine besondere „Note“ anhaftet, da es sich bei der Pfarrei St. Peter um eine der ältesten und wichtigsten Pfarrkirchen Münchens handelt. „Lange Jahre galt die Peterskirche auch nach dem Konzil als glaubenstreue Insel in der Stadt mit entsprechendem Zuspruch der Gläubigen“, heißt es weiter in dem Artikel. Eine Stellungnahme der Pfarrgemeinde St. Peter liegt bislang nicht vor.
6. März 2010, 15:31