Karnevals- und Faschingsmessen verhindern die “innerkirchliche Versöhnung”
In der vergangenen Woche haben verschiedene Medien berichtet, dass Bischof Vitus Huonder von Chur einem Schwyzer Pfarrer verboten hat, wie im letzten Jahr eine Karnevalsmesse zu abzuhalten. Die katholische Vereinigung ‘Pro Ecclesia’ protestierte gegen den drohenden Liturgieskandal. Bischof Huonder untersagte daraufhin den Auftritt einer Narren-Blasmusik und die Benützung von Faschingskostümen in der Messe. Die Narrenmesse erschwere oder verhindere die gebührende Ehrfurcht.
Karnevalsmessen sind eine Karikatur
In diesen Tagen werden nicht nur in der Schweiz wieder Karnevals-, Faschings- und Narrenmessen gehalten. Das Phänomen ist auch in Deutschland, in den Niederlanden oder Belgien bekannt. Dabei gilt es freilich zu unterscheiden zwischen extremen Feiern, in denen eine “Büttenrede” oder Ansprache des Prinzen die Homilie ersetzt, gelacht, geschunkelt und applaudiert wird, der Prinz und andere Karnevalisten wie Konzelebranten am Altar stehen, mitunter sogar das Eucharistische Gebet mitsprechen und im Karnevalskostüm die heilige Kommunion mit austeilen, und solchen, in denen zwar Karnevalisten anwesend sind, aber der Priester sich an die Texte der Kirche hält und nur da, wo es legitim ist, etwa bei der mystagogischen Einführung in die Messfeier, in der Homilie oder in den Fürbitten den besonderen Anlass berücksichtigt. Extreme Beispiele von sogenannten “Karnevalsmessen” stellen einen Missbrauch der liturgischen Ordnung dar, sie sind eine Karikatur dessen, was die nachkonziliare Liturgiereform beabsichtigt hat. Zudem spalten sie eine Gemeinde, so dass nicht wenige Gläubige entweder gar nicht zum Gottesdienst kommen oder aber in andere Kirchen ausweichen.
Keine Einheit mit dem einen Römischen Ritus
Papst Benedikt XVI. hat in seinem Begleitbrief zum Motu Proprio “Summorum Pontificum” ausdrücklich daran erinnert, dass die außerordentliche und die ordentliche Form des einen Römischen Ritus Ausdruck der einen lex credendi sei. Aus diesem Grunde, schreibt er, gibt es “keinen Widerspruch zwischen der einen und der anderen Ausgabe des Missale Romanum”. Es dürfte klar sein, dann diese Einheit nur dann gewahrt ist, wenn die Messe nach der ordentlichen Form, das heißt nach dem Missale von Paul VI., „seiner Ordnung getreu gefeiert“ wird. Karnevals-, Faschings- und Narrenmessen in ihren anstoßgebenden Formen sind mit den Vorgaben der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzil wohl kaum vereinbar sind. Sie entstellen das Missale Romanum Pauls VI. dermaßen, daß sie eine Kontinuität mit dem Missale Romanum von 1962 und der Tradition der Kirche nicht erkennen lassen. Solche Feiern sind nicht Ausdruck der lex orandi der Katholischen Kirche und schaden der lex credendi. Die Weise wie die heilige Messe gefeiert wird, prägt den Glauben der Menschen. Wo liturgische Mißbräuche geschehen, wird der Glaube der Kirche verdunkelt zum pastoralen Schaden der Gläubigen.
Liturgiemissbräuche gefährden den innerkirchlichen Frieden
Gläubige, die den Glauben bewahrt und das Gespür behalten haben für würdige und sakrale Messfeiern, geraten durch solche Liturgiemissbräuche in ein innerkirchliches Ghetto. Die liturgischen Entgleisungen, die wir in der Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil erleben müssen, haben bei vielen Gläubigen das Verlangen nach dem überlieferten gregorianisch-tridentinischen Messordo geweckt. Papst Benedikt XVI. weist darauf im genannten Begleitbrief an die Bischöfe hin: “Viele Menschen, die klar die Verbindlichkeit des II. Vaticanums annahmen und treu zum Papst und zu den Bischöfen standen, sehnten sich doch auch nach der ihnen vertrauten Gestalt der heiligen Liturgie, zumal das neue Missale vielerorts nicht seiner Ordnung getreu gefeiert, sondern geradezu als eine Ermächtigung oder gar als Verpflichtung zur ‚Kreativität‘ aufgefasst wurde, die oft zu kaum erträglichen Entstellungen in der Liturgie führte. Ich spreche aus Erfahrung, da ich diese Phase in all ihren Erwartungen und Verwirrungen miterlebt habe. Und ich habe gesehen, wie tief Menschen, die ganz im Glauben der Kirche verwurzelt waren, durch die eigenmächtigen Entstellungen der Liturgie verletzt wurden.” Mit Karnevalsmessen kann kein innerkirchlicher Frieden, keine innerkirchliche Versöhnung, die der Papst mit seinem Motu Proprio bezweckt, erreicht werden, weil durch solche Liturgiemissbräuche die Einheit zwischen dem Missale Romanum Pauls VI. und Pius‘ V. in seiner von Johannes XXIII. revidierten Version nicht mehr erkennbar ist.
Eine der Schwächen des Missale Pauls VI.
Man darf allerdings nicht verschweigen, dass der Messordo Pauls VI. zu solchen liturgischen Entgleisungen selber Anlass gibt. Es sind die vielen Möglichkeiten der Anpassungen, die den Priester zur Kreativität und damit zu Missbrauch verleiten. Darauf machte der damalige Präfekt der Glaubenskongregation, Joseph Ratzinger, bereits aufmerksam: “Für das in Geltung stehende Missale wäre meines Erachtens der erste Punkt, die falsche Kreativität, die keine Kategorie der Liturgie ist, zurückzuweisen. … Wir finden im Missale recht oft Formulierungen der Art: ‘Sacerdos dicit sic vel simili modo’ … oder auch: ‘ Hic sacerdos potest dicere …’ Diese Formulierung des Missale bestätigt in der Tat offiziell die Kreativität; der Priester fühlt sich fast verpflichtet, die Worte ein wenig zu ändern, um zu zeigen, dass er kreativ ist, dass er in seiner Gemeinde diese Liturgie vergegenwärtigt; und mit dieser Freiheit, die die Liturgie in eine Katechese für diese Gemeinde verändert, wird die liturgische Einheit und die Ekklesialität der Liturgie zerstört. Meines Erachtens wäre das also schon eine sehr wichtige Sache für die Versöhnung, dass das Missale von diesen Räumen der Kreativität befreit wird, die nicht der tiefen Wirklichkeit, dem Geist der Liturgie entsprechen. Wenn man mit einer solchen ‚Reform der Reform‘ zurückkehren könnte zu einer zuverlässigen, kirchlichen Feier der Liturgie, wäre das in meiner Sicht schon ein wichtiger Schritt, weil auf diese Weise die Ekklesialität der Liturgie von neuem klar aufscheinen würde.” (Joseph Ratzinger, Gesammelte Schriften, 673-675). Die Möglichkeiten der Kreativität sind eine Schwäche des Missale Pauls VI. Darum hat Joseph Ratzinger bereits 2001 im Kloster Fontgombault angedeutet, dass eine “Reform der Reform” dieses Missale bei einer Verminderung dieser Möglichkeiten zur Kreativität ansetzen muss. In “Gott und die Welt” mahnt er: “Das Wichtigste ist heute, daß wir wieder Respekt vor der Liturgie und ihrer Unmanipulierbarkeit haben. Daß wir es wieder als das lebendig Gewachsene und Geschenkte erkennen lernen, in dem wir an der himmlischen Liturgie teilnehmen. Daß wir in ihr nicht die Selbstverwirklichung suchen, sondern die Gabe, die uns zukommt.” (Joseph Ratzinger, Gott und die Welt, 357).
Einschreiten der kirchlichen Hierarchie erforderlich
Karnevalsmessen richten sich nicht nur gegen die Heiligkeit von Kirchenräumen, sondern gegen das Wesen der Liturgie als solcher. Sie verdunkeln den Glauben der Kirche und entfremden die Gottesdienstbesucher von dem, was die Kirche glaubt. Sie spalten die Gemeinden. Darum ist es höchste Zeit, dass von römischer Seite und von Seiten der Bischöfe solche liturgischen Entgleisungen verboten werden. Bischof Huonder von Chur ist für sein Einschreiten zu danken. Die Karnevalsfeier gehört, wenn sie im pfarrlichen Rahmen abgehalten wird, nicht in den Kirchenraum, der für den Kult gebaut worden ist, sondern in den Pfarrsaal der Gemeinde. Die Heiligkeit und Unverfügbarkeit der Liturgie muss respektiert werden, wenn eine “innerkichliche Versöhnung” erreicht werden soll.
13. Februar 2010, 15:30