Die Einheit von Liebe und Gerechtigkeit
Ansprache des Papstes an die Rota Romana.
Vatikan (kathnews). Gerechtigkeit und Liebe dürfte nicht gegeneinander ausgespielt werden, als ob das eine das andere ausschließen würde. Das sagte Papst Benedikt XVI. der italienischen Website von Radio Vatikan zufolge heute den Auditoren (Richtern) und Mitarbeitern der Rota Romana, dem nach der Apostolischen Signatur zweithöchsten Gericht der Kirche. Die Römische Rota ist vor allem als höchste Berufungsinstanz in Ehenichtigkeits- prozessen zuständig. Jedes Jahr empfängt der Papst Ende Januar oder Anfang Februar die Gerichtsmitarbeiter der Rota in Audienz.
Bei der Gelegenheit erneuern die Richter auch ihren Amtseid. Deutscher Rotarichter ist der im Bistum Mainz inkardinierte Prälat Josef Huber. Er feiert in diesem Jahr sein 75. Lebensjahr und wird Ende des Jahres emeritiert. Die jährliche Rotaanprache des Papstes richtet sich über die Rota Romana hinaus an alle Kirchengerichte (Offizialate) der Katholischen Kirche.
Liebe und Gerechtigkeit sind untrennbar
Mit Bezug auf die Einheit von Gerechtigkeit und Liebe machte der Papst darauf aufmerksam, dass manche der Meinung seien, pastorale Liebe rechtfertige jeden Schritt zu einer Nichtigkeitserklärung der Ehe, um so den Betroffenen entgegenzukommen, die sich in irregulären Ehesituationen befänden. Man wende das Kirchenrecht in einer Weise an, als ob es ein bloßes technisches Instrument sei zur Durchsetzung subjektiver Interessen, auch wenn diese nicht auf der Wahrheit beruhten.
Nur wenn die Gerechtigkeit und die Wahrheit über die christliche Ehe richtig verstanden würden, sei es möglich zu verstehen, welchen Platz die Liebe in der Gerechtigkeit einnehme. Die Verwaltung der Gerechtigkeit dürfe nicht von der Liebe absehen. In diesem Zusammenhang erinnerte der Papst daran, dass das Kirchenrecht, insbesondere die Instruktion “Dignitas Connubii” bestimme, dass ein Eheprozess in der ersten Instanz nicht länger als ein Jahr und in der zweiten Instanz nicht länger als ein halbes Jahr dauern soll. Ebenso sei es wichtig, sofern die Hoffnung bestehe, die Eheleute dazu zu bewegen, ihre Ehe zu konvalidieren und die eheliche Gemeinschaft wieder aufzunehmen. Es dürfe nicht nachgelassen werden, zwischen den Partnern ein Klima menschlicher und christlicher Verfügbarkeit herzustellen, die auf der Suche nach der Wahrheit basiere.
Ehe genießt Rechtsgunst
Als höchste Gesetzgeber und Richter der Kirche erinnerte der Papst die Richter daran, dass die Ehe Rechtsgunst genieße. Das bedeute, dass im Zweifelsfalle von der Gültigkeit der Ehe auszugehen ist, bis das Gegenteil mit moralischer Gewissheit bewiesen ist. Andernfalls riskiere man eine Nichtigkeitserklärung unter Missachtung des unauflöslichen Ehebandes, der der wesentliche Kern der Gerechtigkeit ist.
Das wahre Wohl der Person im Blick behalten
Ein weiterer Irrtum sei das Bestreben, unbedingt eine Erklärung der Ehenichtigkeit zu erreichen, um u.a. den Empfang des Sakramentes der Buße und der Eucharistie sicherzustellen. Das hohe Gut der Wiederzulassung zur Kommunion nach dem Empfang des Bußsakramentes erfordere hingegen eine Berücksichtigung des wahren Wohles der Person, und dieses sei untrennbar mit der Wahrheit ihrer kirchenrechtlichen Situation verbunden. Es sei ein Scheingut, ein großer Mangel an Gerechtigkeit und Liebe, den Eheleuten einen Weg für den Sakramentenempfang ebnen zu wollen, obwohl die Gefahr besteht, dass sie im objektiven Gegensatz zur Wahrheit ihrer eigenen persönlichen Situation leben.
Liebe zur Wahrheit wesentlich
Benedikt XVI. betonte schließlich, dass sowohl die Gerechtigkeit als auch die pastorale Liebe die Liebe zur Wahrheit fordern. Sie schließen wesentlich die Suche nach dem Wahren mit ein. “Ohne Wahrheit gleitet die Liebe in eine übertriebene Gefühlsäußerung ab. Die Liebe wird eine leere Schale, die willkürlich gefüllt wird. Das ist das fatale Risiko der Liebe in einer Kultur ohne Wahrheit. Sie wird Beute der Gefühle und der zufälligen Meinung des Subjekts, ein missbrauchtes und entstelltes Wort, bis hin zur Bedeutung seines Gegenteils”, sagte der Papst den in der Sala Clementina des Apostolischen Palastes versammelten Kirchenrechtlern und Richtern
30. Januar 2010, 08:02