Gott sei Dank, es ist Sonntag

WolkenEs ist schon ein beachtliches Urteil, dass gestern in Karlsruhe gesprochen wurde. Da unterliegt ein Bundesland der Kirche vor dem höchsten Gericht unseres Landes, in einer Frage, bei der man von vorneherein mit großer Skepsis an den Sachverhalt heranging. Nicht allein die Frage, ob der Schutz des Sonntags durch vier verkaufsoffene Sonntage in der Adventszeit in Gefahr ist, sondern auch die grundsätzliche Debatte darüber, ob diese Verfassungsbeschwerde seitens der Kirche überhaupt zulässig sein kann, mussten geklärt werden.

„Ja“, entschieden die Verfassungsrichter. Die Klage seitens des Erzbistums Berlin und der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist rechtmäßig. Gestern dann das überraschende Urteil: die Vorgehensweise des Landes Berlin ist nicht verfassungskonform, ab dem kommenden Jahr darf nicht mehr in gleicher Weise verfahren werden. Das hat gesessen. Der Sonntag, als Tag des Herrn, bedarf eines besondern Schutzes und scheinbar bedarf auch die Bevölkerung eines Schutzes, und zwar vor dem schnöden Mammon, dem sie zu verfallen droht.

Da kommt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe gerade richtig. Pünktlich zum vorweihnachtlichen Konsumrausch mahnen uns die Verfassungsrichter mit eindringlichen Worten zur Zurückhaltung. Kritik kommt umgehend aus Richtung verschiedener Einzelhandelsvertreter und es scheint, als hätten sie immer noch nicht begriffen, worum es hier eigentlich geht. Niemand möchte dem deutschen Einzelhandel das Weihnachtsgeschäft vermiesen, niemand möchte die ohnehin schlechte Wirtschaftslage durch bürokratische Akte verbieten.

Vielmehr geht es darum, den „Tanz um das goldene Kalb“, zu dem sich die Adventszeit zu entwickeln droht, einzudämmen. Was bleibt denn noch „Besonders“ am Sonntag, wenn er zu einem gewöhnlichen Einkaufstag wird und was habe ich davon, wenn ich meinen Laptop oder meine Konsole am Sonntagmorgen kaufe, anstatt zur Heiligen Messe zu gehen? Eine schöne Aktion in diesem Zusammenhang ist die Initiative „Gott sei Dank, es ist Sonntag“, von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Die Zeit der Vorbereitung auf das Weihnachtsfest besinnlich zu halten ist nun wirklich nicht die Aufgabe eines Bundesgerichts, vielmehr ist hier jeder einzelne ganz persönlich gefragt. Doch kann dieses Urteil als Appell an die Bürger unseres Landes verstanden werden, sich eben gerade an den vier Sonntagen der Adventszeit zurück zu nehmen und nicht im Konsumrausch unterzugehen. Ein Urteil mit Symbolkraft, das den Schutz der Sonn- und Feiertage in Deutschland neu stärkt. Gott sei Dank, es ist Sonntag!

[ Benjamin Greschner ]

2. Dezember 2009, 08:04

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