Minarettverbot und Religionsfreiheit

MinarettAm letzten Sonntag wurde in der Schweiz der Volkswille erhoben, ob das Verbot von Minarettneubauten in der schweizerischen Verfassung verankert werden solle oder nicht. Das Ergebnis lautete eindeutig: keine neuen Minarette mehr. Viele Stimmen, darunter auch von Bischöfen und kirchlichen Würdenträgern, haben sich erhoben und diesen Ausgang teils scharf kritisiert. Meist wird dabei das Recht auf Religionsfreiheit als jener Grund angeführt, welcher für Minarette in ganz Europa spräche.

Die zwei Konzepte der Religionsfreiheit
Daß teils sogar auch von kirchlicher Seite, also von denen, welche eigentlich die Hüter und Beschützer des Seelenheiles sein sollten, ausgerechnet das Argument der Religionsfreiheit vorgebracht wird, um Minarette zu rechtfertigen, zeigt deutlich, wie sehr ein indifferenter Begriff von Religionsfreiheit bereits in das allgemeine Denken Einzug gehalten hat.

Das ursprüngliche und grundkatholische Verständnis von Religionsfreiheit geht von einem Freiheitsverständnis aus, welches an die Wahrheit Gottes rückgebunden ist. Die Kirche, welche immer für die Religionsfreiheit eintrat, verstand diese so, daß die Wahrheit, welche nur aus Gott kommen kann, ein natürliches Recht hat, welches ihr ob ihres bloßen Wahrseins innewohnend ist. Daraus ergibt sich, daß auch nur die Wahrheit ein eigentliches Recht im vollen Sinne für sich beanspruchen kann.

Irrtümer und Unwahrheiten hingegen dürfen zwar nicht verfolgt werden, müssen teils sogar toleriert werden, dürfen aber nicht, und schon gar nicht von der Kirche selbst, in ihrer Verbreitung unterstützt oder gefördert werden, besonders um nicht das Seelenheil der Menschen zu gefährden. Der Irrtum selbst kann nie ein eigentliches und wirkliches Recht für sich beanspruchen, er kann nur unter Umständen geduldet werden, wobei es immer das Ziel bleiben muß, alle Menschen zur Kirche, zur Wahrheit und zum ewigen Seelenheil zu führen. Dies gebietet alleine schon die Liebe gegen meinen Nächsten, auch wenn er Muslim ist. Dabei muß nicht betont werden, daß der Irrende selbstverständlich seiner Rechte nicht verlustig geht, aber auf seinen Irrtum hat er kein recht, schon gar nicht, durch seinen Irrtum andere Menschen zu gefährden. Der Irrtum hat selbst also zwar kein Recht, hingegen hat jedoch der Irrende als Person ein wirkliches und eigentliches Recht, daß ihm die Wahrheit in geeigneter, zielführender Weise vermittelt wird. Die wahre und gottwohlgefällige Religionsfreiheit gründet in Gott und in der Würde des Menschen, welche in seiner Gottebenbildlichkeit besteht und der man nur gerecht werden kann, wenn man sich zur Wahrheit Gottes bekennt.

Auch das Zweite Vatikanische Konzil übernimmt noch diesen traditionellen Begriff von Religionsfreiheit und bezeichnet gleich am Anfang ihrer Erklärung zur Religionsfreiheit Dignitatis Humanae die katholische Religion als die einzig wahre.

Ein komplett gegensätzliches Konzept von Religionsfreiheit hingegen vertritt die Allgemeine Menschenrechtserklärung, welche zwar in den meisten ihrer einzelnen Forderungen durchaus Richtiges vertritt, aber ihre Begründung für deren Forderungen ist eine absolut gottlose: für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gibt es Gott nicht, ebenso keine Wahrheit, sondern oberste Instanz ist allein der Mensch und sein Wille. Deshalb ist die Begründung für die Religionsfreiheit nicht die Wahrheit und die Offenbarung Gottes, sondern allein der Mensch und sein Wille. Dadurch wird es aber selbst leicht angreifbar, wenn nur erst einmal die Mehrheit wegbricht.

Eine Wahrheitsfrage
Die Religionsfreiheit muß also immer an die Wahrheitsfrage rückgebunden sein. Doch genau hier ist das Problem gelegen, welches zu einem falschen Verständnis der Religionsfreiheit führt: Es wird der Absolutheitsanspruch der Wahrheit Gottes selbst in Frage gestellt. Wenn es wahr ist, was die Kirche lehrt, daß wir Gott mit Sicherheit als Gott erkennen können, dann ist auch damit ausgesagt, daß wir Wahres als solches erkennen können. Zu fordern, daß auch der Islam sich ausbreiten und sein Denken in die europäische Kultur einbringen darf bedeutet nichts anderes, als den Absolutheitsanspruch, welchen die Wahrheit Gottes setzt, aufzugeben.

Für Außenstehende, welche noch nicht zum Glauben gefunden haben, wird es nicht unbedingt ermutigend sein wenn sie sehen, daß diejenigen, die eigentlich die Menschen für den Glauben gewinnen wollen, so reden und sich so verhalten, als sei der katholische Glaube nur eine Möglichkeit von vielen, aber nicht unbedingt für das Heil der Seele notwendig. Oder aber, das wäre die zweite mögliche Implikation, den Katholiken ist das Seelenheil der Nichtkatholiken egal, im Sinne eines Heilsegoismus: Hauptsache ich komme in den Himmel.

Eine Religion sucht man sich nicht aus, weil einem der Lebensstil, die damit verbundene Kultur oder die Lehre persönlich gefällt, sondern weil man sie als wahr und heilsnotwendig erkannt hat. Wahrheit ist auch niemals eine subjektive Kategorie, sondern ist immer eine objektive: wie überzeugend kann eine Religion noch sein, wenn sie für eine andere, eigentlich völlig gegenteilige Religion das Recht zur Ausbreitung einfordert? Wird es nicht immer schwerer fallen, sich in einer laizistischen Säkulargesellschaft noch zur Kirche zu bekennen, wenn sie sich selbst nicht mehr dazu durchzuringen imstande ist, alleinigen Wahrheitsanspruch zu erheben?

Der Islam, und das ist aus seiner eigenen Sicht völlig richtig und konsequent, hat diese Hemmung nicht: und deshalb kann er auch keiner andere Religion neben sich Rechte einräumen, wo er einmal regiert.

Zum Begriff der Islamophobie
Es ist modern geworden, daß man jedem, welcher objektiv gegen eine bestimmte Sache ist, bezüglich jener Sache eine Phobie anzudichten. Wer in Homosexualität eine negative Sache sieht, wird als homophob bezeichnet, so als ob er eine krankhafte Angst vor Homosexuellen hätte. Dasselbe Spiel spielt man mit jenen, welche im Islam eine unwahre Religion sehen und eine objektive Gefahr in diesem für die eigene Religion und das eigene kulturelle Gepräge erkennen: sie werden als krankhaft islamophob abgestempelt und belächelt. Durch diese Phobie-Bezeichnungen kann man sich sehr billig einer objektiven, mit Vernunftargumenten geführten Diskussion entziehen.

Nur Dank dem beherzten und mutigen Handeln der Kirche in vergangenen Zeiten läuten heute noch die Kirchenglocken anstatt daß und der Muezin weckt, und den Päpsten ist es zu verdanken, daß die Damen sich heute chice Frisuren und stilvolle Kleider und Kostüme tragen können anstatt Burka und Kopftuch. Waren die damaligen Entscheidungsträger der Kirche, welche immer wieder erneut, durch die gesamte Geschichte hindurch, sich dem einzudringen versuchenden Islam widersetzen, alle psychisch krank und von Islamophobie befallen, oder waren sie nicht doch eher weitsichtig und haben uns durch ihr Handeln Glaube und Freiheit bewahrt?

Wer heute einer Ausbreitung und einer Stärkung des Islam in Europa negativ gegenübersteht ist keines Falls islamophob, sondern er erkennt viel eher die damit einhergehenden, objektiven Gefahren.Oder würden wir jemanden als sismaphob bezeichnen, der in einer erdbebengefährdeten Zone wohnt, als aquaphob, wer in einer Überschwemmungsgebiet lebt und kriminophob, wer als Polizist vor manchen Einsätzen ein mulmiges Gefühl hat? Wer die objektiven Gefahren einer Islamisierung Europas sieht, hat einen Sinn für Realismus, und keine psychische Störung.

Es ist traurig, wie wenig Rückenhalt seitens der Kirche viele derjenigen erfahren, welchen der wahre katholische Glaube ein Herzensanliegen ist. Es ist traurig, wenn manche Geistliche sich für den Islam stark machen und zugleich den eigenen Gläubigen oft ein Hindernis sind.

Noch ein demokratischer Gedanke
In Artikel 21, Abs. 3 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung heißt es: Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt.

Über diese Aussage läßt sich wohl streiten, aber Faktum ist, daß dies die allgemein übliche Ansicht ist, an welche sich die meisten gebunden wissen. Aber was ist, wenn der Wille des Volkes von den Autoritäten, welche ja auf diesem aufbauen, wollen, daß weitere Minarettbauten verboten werden? Gelten dann die sonst auf Biegen und Brechen eingeforderten demokratischen Grundregeln nicht mehr? Wer sich für Demokratie einsetzt muß auch akzeptieren, wenn der Volkswille nicht der erwünschte ist und wenn das Volk in der Landschaft und Kultur, in welcher es lebt und welche es prägt, keine Minarette wissen will.

Ein demokratischer Entscheid kann niemals bestimmen, was wahr und was nicht wahr ist. Wahrheit ist, weil sie aus Gott stammt, oder es handelt sich nicht um Wahrheit. Dies wird oft vorgebracht um zu zeigen, daß es von vorne herein falsch war, über Minarette eine demokratische Volksabstimmung anzusetzen.

Dabei übersieht man jedoch, daß die letzte Volksabstimmung in der Schweiz keineswegs darüber abgestimmt hat, was wahr ist und was nicht, sondern darüber, ob man einer unwahren und vor allem auch aggressiven Religion einen bestimmten Handlungsspielraum und somit auch ein bestimmtes Mittel zur Verfügung zu stellen, die Schweiz und damit auch deren Bevölkerung zu prägen. Denn das muß einem bewußt sein: wenn man sich dazu entscheiden sollte, Minarette zuzulassen, dann ist das ein point of no return.

Die Frage nach dem Minarett zeigt eine gewisse Schwachstelle einer Demokratie auf, welche sich von der Kategorie des Wahren verabschiedet hat und nur noch auf rein Menschliches aufbaut: wem ist bei zwei nicht miteinander vereinbaren Forderungen der Vorzug zu geben? Hat der Islam das Recht sich ungehindert auszubreiten, oder haben die Menschen das Recht, sich dadurch bedrängt und gefährdet zu sehen? Kann man von einem Volk verlangen, sich durch ein anderes ändern zu lassen? Seine Bräuche und Traditionen, seine Gewohnheiten und sein Denken? Oder hat ein Volk das Recht zu sagen: „Das wollen wir nicht!“?

Darf man in gewissen Veränderungen, die im Gange sind, nicht legitimer Weise eine objektive Bedrohung für sich, sein Lebensumfeld und vor allem auch für den Glauben sehen?

Man hat in Europa immer öfter den finsteren Eindruck, daß diejenigen, welche einst für sich die uneingeschränkte einforderten, sobald diese an die Macht und ans Regieren gelangen, sie denen nicht mehr gewähren und jene „diskriminieren“, wie sie es in anderem Kontext zu nennen pflegten, welche nicht jener Meinung sind, welche sie vorgeben.

Eines aber ist klar, das muß sich jeder vor Augen halten: Je stärker der Islam wird, bei gleichzeitiger Schwäche des Christentums, desto größer ist auch die Gefahr für die eigene Kultur, die eigene Tradition und desto größer wird auch die Gefahr für den katholischen Glauben und die Kirche selbst. Wer dies anzweifelt, der möge einen Blick in die Geschichte der Christen in der Türkei werfen.

[ Mag. Michael Gurtner ]

1. Dezember 2009, 16:56

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