Der Völkermord an den Armeniern – IV. Teil

Armenisches Siedlungsgebiet Armenier nach 1917 – Als historisches Ereignis hatte der Völkermord an den Armeniern kein klares Ende. Es stellt sich auch die Frage, ob es überhaupt ein Ende geben kann, solange nicht die türkische Regierung die Verantwortung für den Völkermord übernimmt und alle Dokumente über seinen Ursprung und Verlauf freigibt. Selbst nach der Niederlage der Mittelmächte 1918 und der Flucht oder Festnahme der führenden Ittihadisten im selben Jahr waren die Armenier noch nicht vor den Angriffen und Morden sicher. Als französische Truppen im November die Besatzung Kilikiens von den Briten übernahmen, brachten sie neben afrikanischen Kolonialtruppen auch ein beträchtliches armenisches Kontingent mit. Die Truppen sollten die Rückkehr der Armenier und die Rückgabe ihrer Häuser und Geschäfte überwachen, jedoch stellte es sich bald heraus, dass die Franzosen nicht die nötigen Mittel einsetzten, die eine vollständige Kontrolle gewährleistet hätten.

Unter Druck der Briten wurden im Dezember 1918 Sonderkriegsgerichtsprozesse zur Untersuchung der jungtürkischen Kriegsverbrechen einberufen. Dies waren die ersten Militärgerichte überhaupt, in welchen die Verantwortlichen eines Völkermordes belangt werden sollten. Die Zustimmung der türkischen Regierung zu den Kriegsgerichtsprozessen war nicht frei von Eigenkalkül. Einerseits hoffte die türkische Führung, die Verantwortlichen des Völkermordes dem Griff der Alliierten zu entziehen und vor höheren Strafen zu bewahren, andererseits als Gegenleistung für diese Zustimmung die Alliierten dazu zu bewegen, die Souveränität des Osmanischen Reiches und die aktuelle Grenzziehung anzuerkennen. Die Prozesse endeten für siebzehn Angeklagte mit Todesurteilen (Barth, S. 74-75). Es konnten jedoch nur drei Urteile vollstreckt werden, da sich der Rest der Angeklagten ins Ausland abgesetzt hatte. Besonders das Deutsche Reich – das den Völkermord als Mitwisser (sogar Mitunterstützer) und Verbündeter der Türkei hätte verhindern können (Hofmann S. 42 – 43) – spielte zu diesem Zeitpunkt erneut eine sehr unrühmliche Rolle, indem es einigen der Hauptschuldigen wie Talaat Exil gewährte. 1923 löste Atatürk die Kriegsgerichte auf und nahm in der Folgezeit viele der Angeklagten und verurteilten Armenienmörder in seine Regierung auf (Gust, S. 291-292).

Mustafa Kemal und die nationalistische Bewegung benutzten die Rückkehr der Armenier und die Besatzung um zu Widerstand und Krieg aufzurufen. Immer häufiger wurden Teile der französischen Armee von Truppen Atatürks attackiert, bis sie im April 1921 abzogen. Das vorhergesagte Massaker an den letzten armenischen Überlebenden nach dem Rückzug der Franzosen blieb aus, das aber nur, weil die Rote Armee die Truppen Mustafa Kemals stoppen konnte. Trotz dessen drängten die türkischen Kräfte die zusammengewürfelte Armee der Republik Armenien von ihrem Rachefeldzug zurück und erreichten beinahe die armenische Hauptstadt Jerewan. Die Eingliederung der neugegründeten Republik Armenien im Jahr 1920 in die Sowjetunion verhinderte nach den Worten des armenischen Historikers Vahakn Dadrian „die nahezu vollständige Ausrottung des armenischen Volkes“ (Dadrian, The History of the Armenian Genocide, S. 356). So existierte die nach dem Frieden von Brest-Litowsk vom armenischen Nationalrat am 28.5.1918 ausgerufene Republik Armenien gerade mal für 2 Jahre. Durch Hungersnöte und eine fehlende medizinische Versorgung starben in der Folgezeit weitere hunderttausende Armenier (Hofmann, S. 47).
Am 20. August 1920 forderte der von den Alliierten der neuen osmanischen Regierung diktierte Vertrag von Sèvres die Schaffung eines unabhängigen Armeniens, das die Provinz Erzurum und den Schwarzmeerhafen Trabzon sowie weitere ostanatolische Gebiete umfassen sollte. Schon 1921 ließ sich erkennen, dass der Vertrag niemals erfüllt werden würde: Russland hatte im Vertrag zu Kars den Türken Siedlungsgebiet der Armenier in der Provinz Kars im Kaukasus zugestanden, später sogar im Vertrag von Moskau (März 1921) ganz Westarmenien. 1923 ignorierte der Vertrag von Lausanne, der Sèvres revidierte, endgültig die territorialen Wünsche der Armenier.

Die durch Völkermord, Krankheiten und Hungersnöte dezimierten Armenier, deren Hoffnungen auf anatolisches Territorium bzw. ehemaliges Siedlungsgebiet von den Allierten nun zerschlagen worden waren, verstanden, dass sie sich eine Zukunft außerhalb der Türkei suchen mussten.

Auch während des griechisch-türkischen Krieges von 1921/22 gab es immer wieder Angriffe auf Armenier.
Das Leid der Armenier wollte kein Ende nehmen: Die geistigen Eliten, die die türkische Verfolgung überlebt hatten, wurden in Stalins Gulags verschleppt. Das Gebiet wurde weiter verkleinert – etwa die Hälfte des Staatsgebiets musste in den folgenden Jahren an Nachbarstaaten abgegeben werden. Erst 1936 erhielt Armenien den Status einer souveränen sowjetischen Unionsrepublik. Am 23.8.1990 erklärte Armenien seine Unabhängigkeit von der Sowjetunion.

Zahlen
Bis zur der Vertreibung der Griechen und dem Völkermord an den Armeniern Anfang des 20. Jahrhunderts war das Osmanische Reich ein Vielvölkerstaat, ein multinationales Imperium. So lebten laut der Volkszählung von 1893 unter den 17 Millionen Osmanen knapp fünf Millionen Christen und Juden, 2,5 Millionen waren davon christliche Armenier (Mak, Geert: In Europa – Eine Reise durch das 20.Jahrhundert, S. 538). Die Zwangsumsiedlung von 1,1 Millionen griechisch-orthodoxen Anatoliern bildete nur den Auftakt der ethnischen Homogenisierung. Tessa Hofman beziffert die Zahl der von den Türken getöteten Armenier von 1878-1922 auf über 2 Millionen, davon sollen nach Berechnungen der deutschen Botschaft in Konstantinopel 1,5 Millionen in der Zeit von 1915-1916 umgebracht worden sein. Der amerikanische Botschafter Henry Morgenthau spricht von 800.000 Getöteten, die „Türkische Historische Gesellschaft“ von 150.000 und das, obwohl selbst Talaat die Zahl der getöteten Armenier mit 500.000 angegeben hatte. Als Richtgröße unter den Historikern hat sich die Zahl von einer Million getöteten Armeniern etabliert, was in etwa mit den sehr genauen Berechnungen von Lepsius, der auf 1,1 Millionen kam, übereinstimmt.
Wie die Armenier litten auch die vielfach vergessenen, in der süd-östlichen Türkei lebenden assyro-chaldäischen und syrisch-orthodoxen Christen unter den Türken, etwa 500.000 von ihnen wurden während des Völkermords umgebracht, so dass sich die Zahl der Opfer in den Jahren 1915 und 1916 auf ungefähr 2 Millionen summiert.

[ Franz Jakob Schipp ]

27. November 2009, 12:41

© 2005 - 2012 by kathnews.de    |    Impressum