Mundkommunion erlaubt
Schweinegrippe darf nicht als Vorwand zur Verweigerung der Mundkommunion dienen.
Vatikan (kathnews). Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hat, Befürchtungen der Befürchtungen der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) zum Trotz, das Recht auf Mundkommunion auch in Anbetracht einer möglicherweise erhöhten Ansteckungsgefahr im Zusammenhang mit der sogenannten Schweinegrippe bekräftigt. In einem Schreiben an einen britischen Katholiken, das vom 24. Juli 2009 stammt, aber erst heute der Öffentlichkeit bekannt wurde, beruft sich der unterzeichnende Untersekretär, P. Anthony Ward SM, auf die Instruktion Redemptionis Sacramentum.
Diese Instruktion wurde im Jahre 2004 von der Gottesdienstkongregation veröffentlicht, unter der Mitwirkung des damaligen Kardinals Joseph Ratzinger, der Präfekt der Glaubenskongregation war. Unter Nummer 92 heißt es, das jeder Gläubige stets das Recht habe, „nach seiner Wahl die heilige Kommunion mit dem Mund zu empfangen“. Ferner dürfe man die Kommunion laut kirchlichem Gesetzbuch denjenigen nicht verweigern, die „zu gelegener Zeit darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind“.
Die DBK hatte Anfang November die Priester und Gläubigen dazu aufgerufen, in Anbetracht der Schweinegrippe und dem damit verbundenen Ansteckungsrisiko die Handkommunion zu bevorzugen. „Wegen des erhöhten Ansteckungsrisikos verlangen Kelchkommunion und Mundkommunion besondere Vorsicht.“ Auch beim Friedensgruß sowie der Nutzung des Weihwasserbeckens in der Kirche sei nach Ansicht der deutschen Bischöfe Vorsicht geboten.
Foto: Patnac
26. November 2009, 21:39