Wolfgang F. Rothe: Liturgische Versöhnung
Die dringende Notwendigkeit einer liturgischen Versöhnung in der Kirche war Kurienkardinal Joseph Ratzinger schon vor vielen Jahren bewusst, als er sagte: „Eine Erneuerung des liturgischen Bewusstseins, eine liturgische Versöhnung, die wieder die Einheit der Liturgiegeschichte anerkennt, das Zweite Vatikanum nicht als Bruch, sondern als Entwicklungsstufe versteht, ist für das Leben der Kirche dringend vonnöten. Ich bin überzeugt, das die Kirchenkrise, die wir heute erleben, weitgehend auf dem Zerfall der Liturgie beruht.“ Klare Worte, die später zur Maxime seines Pontifikates als 265. Bischof von Rom werden sollten.
Heute stehen wir, knapp zwei Jahre nach der Veröffentlichung des Motu Proprio „Summorum Pontificum“, am Beginn eines großen Prozesses, der als „liturgische Versöhnung“ bezeichnet werden kann. Wie keiner seiner Amtsvorgänger in den vergangenen Jahrzehnten legt Papst Benedikt XVI. einen besonderen Wert auf die Schönheit, Würde und Katholizität der Liturgie. Gerade die Heilige Messe nach dem Missale Romanum von 1962, die seit dem Erscheinen des päpstlichen Schreibens im Jahr 2007 offiziell als „außerordentliche Form“ des römischen Ritus bezeichnet wird, liegt dem Heiligen Vater sehr am Herzen.
Dabei hilft das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ den Gläubigen, die sich dieser liturgischen Form verbunden Fühlen und schenkt der „Missa Tridentina“ endlich wieder Heimatrecht in der römischen Kirche. Ein weiteres Zitat Benedikts XVI. macht dies deutlich: „In der Liturgiegeschichte gibt es Wachstum und Fortschritt, aber keinen Bruch. Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein. Es tut uns allen gut, die Reichtümer zu wahren, die im Glauben und Beten der Kirche gewachsen sind und ihnen ihren rechten Ort zu geben“. ´
Knapp zwei Jahre nach Erscheinen des Schreibens „Summorum Pontificum“ sind jedoch neue Fragen entstanden, die den kirchenrechtlichen Status der „tridentinischen Messe“ betreffen. In welchem Verhältnis stehen die beiden Ausdrucksformen des Römischen Ritus zueinander? Wann und wo darf die „alte Messe“ gefeiert werden? Sind Handkommunion, Kommunionhelfer und Ministrantinnen dabei erlaubt? Mit seinem Buch „Liturgische Versöhnung“, erschienen im Dominus-Verlag, legt der katholische Priester Dr. Wolfgang F. Rothe eine beeindruckende kirchenrechtliche Aufarbeitung des päpstlichen Schreibens „Summorum Pontificum“ vor. Das Buch eignet sich sowohl für Studien, als auch für die praktische Umsetzung in der Gemeinde.
Es gelingt dem Autor, selbst komplizierte kirchenrechtliche Sachverhalte verständlich und praxisorientiert umzusetzen. Dabei geht Rothe nicht nur auf die Feier des Heiligen Messopfers nach dem Alten Ordo ein, sondern wendet seinen Blick auch auf die Spendung der Sakramente und die Feier des Stundengebetes, des priesterlichen Breviers. Ein Buch, dass jedem Freund der überlieferten Liturgie eine Hilfe sein wird und sicherlich schon bald zur kirchenrechtlichen Standardliteratur auf diesem Gebiet gezählt werden kann.
Wolfgang F. Rothe
Liturgische Versöhnung.
Ein kirchenrechtlicher Kommentar zum Motu proprio
„Summorum Pontificum“ für Studium und Praxis.
Augsburg 2009. 208 Seiten. Paperback.
ISBN 978-3-940879-06-6
19. November 2009, 09:23