Personalordinariat: eine mögliche künftige kanonische Struktur der Piusbruderschaft
Am 4. November 2009 hat Papst Benedikt die Apostolische Konstitution “Anglicanorum Coetibus” erlassen, die die Errichtung von Personalordinariaten für übertrittswillige Anglikaner vorsieht. Diese kirchenrechtliche Institution ist den territorial umschriebenen Diözesen gleichgestellt, allerdings sind ihre Mitglieder nicht dem jeweiligen Diözesanbischof als ihrem kirchlichen Oberen (Ordianrius) zugeordnet, sondern einem Personalordinarius, der meistens selber Bischof ist. Personalordinariate können innerhalb des Gebietes einer Bischofskonferenz errichtet werden, ihre pastoralen Aufgaben üben sie kumulativ-gemeinschaftlich mit dem jeweiligne Diözesanbischof, in dessen Diözese sie wirken, aus.
Zurzeit finden in Rom die doktrinellen Gespräche mit Vertretern der Piusbruderschaft statt, an deren erfolgreichem Ende die vollständige Integration der Bruderschaft erfolgt. Dabei wird nicht nur die kanonische Rechtsstellung der vier Bischöfe und der Priester geklärt, sondern auch eine kirchenrechtliche Struktur für die Piusbruderschaft als ganzer gefunden werden müssen, die ihrem Wesen, ihrem Charisma und ihrem Apostolat angemessen ist. Ich denke, dass die Rechtsfigur des Personalordinariates wie im Falle der Anglikaner auch für die Piusbruderschaft in Betracht kommen könnte.
Nach den Angaben ihrer deutschen Internetseite umfasst die Piusbruderschaft zurzeit ca. 600.000 Mitglieder auf der ganzen Welt. Davon sind 493 Priester, 98 Ordensbrüder, 145 Ordensschwester, 73 Oblatinnen und 215 Seminaristen. Weil die Gemeinschaft auch Ordensleute umfasst, ist eine Errichtung als eine Gesellschaft des Apostolischen Lebens ausgeschlossen. Ebenso wenig kommt eine Personalprälatur in Frage, die nach can. 294 des Kirchlichen Gesetzbuches aus Priestern und Diakonen des Weltklerus besteht und der sich christgläubige Laien im Hinblick auf die Ausübung apostolischer Werke der Personalprälatur durch besondere Vereinbarungen anschließen können.
Zudem werden Ordensleute von einer Personalprälatur nicht erfasst. Die gegenwärtige Erscheinungsform und weltweite Präsenz der Piusbruderschaft weist eher in die Richtung der Errichtung von Personalordinariaten. Die bereits geweihten Bischöfe der Piusbruderschaft könnten vom Papst zu Personalordinarien ernannt werden.
15. November 2009, 10:35