Erfüllte Ökumene
Unter dem Namen der Ökumene wird heute viel Mißbrauch betrieben. Man täuscht sich selbst und betrügt den anderen wenn man eine Einheit behauptet oder geradezu szenisch darstellt, wo in Wirklichkeit kaum mehr als Trennung besteht. Man verfehlt sich wie selbstveständlich gegen Glaube und Sakramente, Geistliche verwirren die Gläubigen und Gläubige werden zu Ungläubigen, weil ihnen die Theologie derart banalisiert verkauft wurde, daß es ihnen schwer fällt, darin die summa veritas zu erkennen.
Ökumene, das ist schon lange zu einem Synonym für theologische Oberflächlichkeit und freundschaftliches Irgendwas verkommen. Jegliche Gottesfurcht scheint verschwunden. Und dennoch ist Ökumene, wenn sie recht aufgefaßt wird, einer der Grundaufträge der Kirche, weil sie ihrem Wesen nach eine missionarische Kirche ist. Ökumene, wenn man sie richtig versteht, ist eigentlich unter den Überbegriff „Mission“ einzuordnen – auch wenn diese Aussage heute vielen als unsäglich gilt.
Die Ökumene wird oftmals auf eine bloße äußerliche Einheit reduziert, welche aber inhaltsleer ist, weil man vorher alles Uneine, das in Wirklichkeit aber nun einmal vorhanden ist, wegdiskutiert hat, um das Gemeinsame bestehen bleiben zu lassen – welches aber rasch in sich zusammenbricht, da es zu dünn ist und das belastende Gewicht der Unterschiede, welche man durch kosmetisches Überschminken überwunden zu haben wähnte, doch drückt und immer vorhanden bleibt, so sehr man es auch wegreden und unter einer dicken Schicht von freundlichen und stumpfen Phrasen verstecken möchte. Eine solche äußere Einheit wird nicht halten, da ihr das einzig wirklich einende Moment fehlt: die Wahrheit.
Eine dauerhafte Einheit, und damit ökumenischer Erfolg, kann nur dort bestehen, wo die gegebene und genommene Wahrheit das einheitsstiftende Prinzip ist. Um genau dieses Zusammentreffen in der einen Wahrheit geht es in der Mission, und genau darum geht es auch in der Ökumene. Ökumene muß Mission sein. Sie ist ein Teilgebiet der Mission. Ein Heimführen der Irrenden zur Wahrheit, welche im Letzten Gott selbst ist. Ökumene bedeutet, die Irrgläubigen, welche verführt wurden und sich von der wahren Glaubenslehre entfernt haben, wieder zu Gott zu führen, oder anders gesagt: sie wieder heimzuführen.
Zugegeben, dieser Ansatz eines ökumenischen Grundprinzips wird bei den meisten Theologen nie und nimmer als zeitgemäß durchgehen. Noch nicht. Die These, daß dieser Ansatz aber dennoch die einzig dauerhaft möglich seiende Ökumene der Zukunft ist, scheint durch die jüngsten Ereignisse rund um die Rückkehr tausender Anglikaner in die Kirche mehr als gestützt zu werden.
Viele Theologen behaupten heute, das Heil werde durch viele oder alle Konfessionen und Religionen vermittelt, welche nicht recht viel mehr als Traditionen, Lebens- und Glaubensgewohnheiten seien. Und deshalb, so ziehen die den Schluß, soll der Protestant ein guter Protestant bleiben, der Jude ein Jude, der Methodist ein Methodist und der Heide solle sich etwas aussuchen, weil Religion, d.h. an (irgend)etwas zu glauben, dem Menschen gut tut. Vor diesem als zeit- und multikulturgemäß geltenden Ansatz erscheint die Lösung, welche Papst Benedikt XVI in seiner Apostolischen Konstitution Anglicanorum coetibus geschaffen hat, hoffnungslos vorgestrig für den Modernisten.
Und hoffnungsvoll zukunftsverheißend für den Realisten. Mit diesem „vorgestrigen“ Ansatz hat der Heilige Vater einen riesigen pastoralen Erfolg erzielt der seinesgleichen sucht, die Kirche aufbauend und Seelen rettend. Doch wo sind wirkliche, inhaltsgetragene Erfolge derer zu verzeichnen, welche sich fortschrittlicher und reiferer ökumenischer Pläne und Konzepte rühmen? Ich sehe sie nicht. Hans Küng, der frühere Förderer und späterer Neider Josef Ratzingers, welcher den Sprung in die Realität Gottes einfach nicht zu schaffen scheint, meinte neulich, der Heilige Vater hätte die Anglikaner quasi überrumpelt, ausgetrickst, über den Tisch gezogen. Und er merkt dabei nicht, daß er die Anglikaner damit für so dumm hinstellt, daß sie nicht merken würden, überrumpelt zu werden. Der Herr in grau hat schon seinen Unterhaltungswert. Doch wenden wir uns besser wieder dem Erfreulichen zu und versuchen, einige theologische Grundgedanken aus der Apostolischen Konstitution Anglicanorum coetibus freizulegen.
Das erste was ins Auge fällt ist, daß die zu errichtenden Personlaordinariate von der Glaubenskongregation abhängen. Dies kann überraschen weil es vielleicht ungewohnt ist, wenn eine (quasi) Diözese der Heiligen Glaubenskongregation unterstellt ist, aber es hat seine vollkommene Logik. Denn es geht um die Heimkehr zum rechten Glauben, anderes ist erst in einer zweiten Reihe stehend. Es fällt dabei auch die Parallele zu der Kommission Ecclesia Dei auf, welche für die Gespräche mit der Priesterbruderschaft St. Pius X zuständig ist, und welche in erster Linie als Doktrinalgespräche geführt werden, wenngleich es sich, das muß man deutlich betonen, bei diesen Gesprächen mit der Piusbruderschaft, im Unterschied zu den Anglikanern, um keinen Ökumenismus handelt. Aber es macht klar: es ist der Glaube, um den es geht, es ist das Dogma, um das sich alles handelt.
Der Heilige Stuhl läßt dabei keinen Zweifel daran, daß der katholische Glaube zur Gänze und ohne Abstriche übernommen werden muß. Hier kann es keine Konzessionen geben: der Glaube ist wesenhaft einer wie Gott einer ist, und er ist unteilbar wie dieser. Es kann keine Unterschiede geben was die Lehrinhalte, die Moral, den Katechismus anbelangt. Das bedeutet selbstverständlich auch eine Annahme sämtlicher Konzilien, welche seit der Abspaltung, und freilich auch vorher, stattgefunden haben. Daß die früheren Anglikaner einen anderen Glauben hatten ist ein Faktum, welchem auch Rechnung getragen werden muß.
Dies tut der Heilige Vater in bewundernswerter Güte und Gnade, indem er eigens für die Rückkehr der Ex-Anglikaner zum Glauben der Kirche Strukturen schafft, welche deren speziellen Bedürfnissen gerecht werden: der gute Hirte wirft die Schafe nicht in die Weide, sondern er führt sie dorthin. Deshalb können die Neokatholiken ihre gewohnten Strukturen, welche ja ebenso wenig dogmatisch sind wie Bischofskonferenzen und Pfarrgemeinderäte, beibehalten, ihre Traditionen (welche vom theologischen Begriff der Tradition zu unterscheiden ist), ihre gewohnte Seelsorge wird auch nicht angetastet, und ihre Liturgie kann ebenso beibehalten werden, nur daß die Amtsträger nun eben gültig geweiht sind.
Sie werden also nicht von außen auf die Strukturen der Kirche aufgepfropft, so daß sie sich vielleicht wie Fremde vorkämen und sich alleine zurechtfinden müßten, sondern sie werden durch ihre für sie geschaffenen Ordinariate ins Katholischsein geleitet, so daß sie leicht eine organische Einheit mit der Kirche werden können, nicht an diese angeheftet, sondern in diese nahtlos hineingeschmolzen. Dadurch werden freilich auch innere, psychologische Hindernisse überwunden, weil man nicht die Heimat verlassen muß und sich radikal vom einen trennt und im Neuen zunächst noch völlig fremd ist, sondern die betreffenden Normen sind in ihrer Gesamtheit als ein sanfter Übergang konzipiert.
Dabei ist das Ziel jedoch völlig klar: mittelfristig läuft die Konstitution darauf hinaus, auch in den rechtlichen und disziplinären Strukturen völlig eins mit der Kirche zu werden: die Dispense vom Zölibat betreffen somit etwa nur diejenigen, welche in der anglikanischen Glaubensgemeinschaft bereits als Liturgen fungierten. Der „Nachwuchs“, wenn man so will, ist genau so an den Zölibat gebunden wie jeder andere lateinische Priester auch, gerade weil der Zölibat heilig ist und Sinn macht. Man täte auch den früheren Anglikanern nichts Gutes, würde man sie in Zukunft nicht auch auf diesen verpflichten, denn der Zölibat ermöglicht erst eine geistliche Qualität der Seelsorge und der Kirche im Gesamten, die fehlen würde, wenn es den Zölibat nicht gäbe.
Auch die Ausbildungsordnung des Klerus läuft konsequenter und sinnvoller Weise auf eine Verschmelzung hinaus: sie erhalten ihre Ausbildung gemeinsam mit den anderen Priesteramtskandidaten im Seminar bzw. auf den katholischen Fakultäten, was freilich nicht ausschließt, daß sie zusätzliche Ausbildungselemente in ihrem Ordinariat erhalten.
Daß eine solche organische Einheit, welche über die Einheit der Unierten Ostkirchen hinausgeht, angestrebt ist merkt man auch daran, daß die Personalordinariate, zumindest kann man dies aus der Apostolischen Konstitution ableiten, als eine Art entgegenkommende Übergangslösung angelegt sind. So kann ein Gläubiger etwa nicht einfach sein Bistum wechseln und sich als Glied des Personalordinariates einschreiben, sondern dieses ist allein jenen geöffnet, welche aus dem Anglikanismus kommen oder familiäre Verbindungen zu solchen haben, was jedoch nicht ausschließt, daß auch Katholiken die Sakramente von Geistlichen des Personalordinariates empfangen. Ja, es ist sogar vorgesehen, daß sich der Klerus der neuen Personalordinariate und der restliche Welt- und Ordensklerus gegenseitig unterstützen und jeder Geistliche Ämter sowohl in der Territorial- als auch in der Personaldiözese übertragen bekommen kann.
Auch die Möglichkeit, daß ehemalige anglikanische Bischöfe, die jedoch verheiratet sind, als Ordinarius fungieren dürfen, wobei sie zu katholischen Priestern geweiht werden, und auch die Möglichkeit, daß frühere anglikanische Bischöfe nach Stattgabe ihres Ansuchen beim Heiligen Stuhl um das Privileg, die bischöflichen Insignien tragen dürfen, ist als eine sehr großzügige und entgegenkommende Geste des Papstes zu werten, welche jedoch vor dem Hintergrund, daß für den nachkommenden Priesternachwuchs künftig der Zölibat vollumfänglich Geltung haben wird, einen Übergangscharakter hat.
Aus diesen Beobachtungen, welche freilich nicht vollständig sind, können wir ein wenig ablesen, welches ökumenisches Konzept dieser großzügigen päpstlichen Gnadenentscheidung zugrunde liegt: In dem, was Wesentlich und dem Bereich von Wahrem und nicht Wahrem zuzuordnen ist, kann man keine Zugeständnisse und keine Abstriche machen. Was katholische Lehre ist, was katholische Morallehre ist, was im Katechismus geschrieben steht, das steht nicht und in keinem Punkt zur Debatte.
Was eine Formfrage ist (etwa die rechtliche Umschreibung eines Zuständigkeitsbereiches) oder eine Struktur (etwa die Organisation und Verwaltung der Ordinariate), da kann die Heilige Kirche sehr wohl flexibel sein und Spezialgesetze erlassen, auch sehr großzügig, wobei der Maßstab immer die Lehre bleibt. Auch für die Liturgie gilt daher: solange sie dem Dogma angemessen ist und dem Wesensauftrag der Liturgie entspricht, kann sie ohne Zweifel in verschiedenen, gleichberechtigten Riten bestehen, so wie es immer in der Kirche der Fall war. Das, und nur das, was gut und „dogmatisch“ ist, hat Existenzrecht und kann bleiben. Formen, Strukturen und Liturgien können anders sein als gewöhnlich, wenn sie zum vollen Glauben hinführen. Diese Privilegien, Zugeständnisse, Sonderformen etc. können so lange aufrecht erhalten werden, als sie notwenig du zielführend erscheinen.
Letztlich sind aber als Hilfe gedacht, leichter zum vollen und wahren Glauben der Kirche finden zu können, indem sie Hindernisse, welche den Weg zu Kirche vielleicht erschweren, nach Möglichkeit, welche sich am Dogma mißt, aus dem Weg räumt. Ist dieses Ziel erreicht, dann steht als zweites Ziel an, auch jene Dinge, die in einem ersten Moment nicht vorrangig waren, zumindest anzugleichen, da in manchen Bereichen zu viele Ungleichheiten der Einheit der Kirche auf Dauer nicht guttäten: man kann nicht unbegrenzt Personalordinariate schaffen, aber wenn es für den Moment nötig und dem Ziel der Einheit im Glauben dienlich ist, dann sind sie eine großartige Einrichtung.
Papst Benedikt XVI hat der Welt eine großartige Ökumene-Lektion gegeben, welche ganz in der Tradition der Kirche steht, und gerade so in die Einheit und die Zukunft reicht. Gut, als moderner, zeitgemäßer Ökumeniker wird Papst Benedikt vermutlich nicht so schnell anerkannt werden. Dafür ist er aber ein erfolgreicher, der seiner Zeit weit voraus ist – auch wenn sich manche seiner Neider schwer tun, dies und ihre eigenen theologischen Fehler einzugestehen.
14. November 2009, 15:21