Zur theologischen Dimension der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre von 1999

Martin LutherAnlässlich des zehnten Jahrestages der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre betrachtet unser Redakteur Mag. Michae Gurtner den aktuellen Stand der Dinge. Es sind schon wieder zehn Jahre vergangen, seitdem am 31. Oktober 1999 in Augsburg die sogenannte „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ von der Katholischen Kirche und Lutheranern unterzeichnet wurde. Dieses Dokument wurde oftmals als „Meilenstein“ der Ökumene bezeichnet, was sich im Abstand von einem Jahrzehnt, man muß sagen Gott sei’s gedankt, als so nicht ganz zutreffend herausgestellt hat. Die Entwicklung, welche sich in dieser Erklärung abzeichnete, hat zum Glück nicht eingesetzt, und darüber können eigentlich, je aus der ihnen eigenen Sichtweise, Katholiken wie Lutheraner gemeinsam nur dankbar sein.

Die Gemeinsame Erklärung ist aus dogmatischer Sicht, sogar unter den selbst gesetzten Einschränkungen, keine vollständige Rechtfertigungslehre darstellen zu wollen, sondern jene einzelnen Punkte aufzuzeigen, welche innerhalb dieses Teilgebietes der Gnadenlehre Katholiken und Lutheraner gemeinsam haben, für gläubige Katholiken, welche den Glauben in seiner Fülle ersehnen völlig inakzeptabel, da sie leider zahlreiche dogmatische Falschaussagen enthält, die der katholischen Rechtfertigungslehre und dem Konzil von Trient widersprechen. Dieses Konzil hat aber gerade in Hinsicht auf den aufsteigenden Protestantismus die entsprechenden Lehrwahrheiten formuliert, welche zum unaufgebbaren depositum fidei gehören, und an welchem sich katholisch von nichtkatholisch, Rechtgläubigkeit von Häresie scheidet. Eine Voraussetzung für die Existenz gemeinsamer Punkte wäre, daß diese ein Teil der katholischen Lehre wären, und zusätzlich auch von Lutheranern geglaubt werden. Die aufgezählten Punkte der Gemeinsamkeit sind aber oft genau dies nicht, da sie nicht den katholischen Glauben wiedergeben, sondern stark zum Protestantismus neigen und von Katholiken nicht geteilt werden können. Gemeinsamkeit in dogmatischen Fragen kann aber niemals und in keinem Fall hergestellt oder ausdiskutiert werden.

An dieser Stelle kann es nicht darum gehen, die zahlreichen einzelnen dogmatischen Fehler aufzuzeigen und richtigzustellen: das müßte ausführlicher und vollständiger geschehen als es in diesem Rahmen möglich ist, wozu zumindest ein kleines Büchlein notwendig wäre, wie es unter anderem auch Leo Kardinal Scheffczyk seligen Angedenkens getan hat.

Unsere Aufgabe hier ist es, zehn Jahre nach der Unterzeichnung, ein wenig die theologische Tragweite der Erklärung zu beleuchten. Dabei ist zuerst einmal auffallend, daß das Dokument an sich, noch ohne auf dessen Inhalt zu schauen, seiner Natur nach nicht leicht eingeordnet werden kann, da es sehr einzigartig ist. Es ist von katholischer Seite durch den Präsidenten des Einheitsrates, damals Edward Kardinal Cassidy, unterzeichnet. Die Räte sind zweifelsohne ehrenwerte Kurialbehörden und Organe des Heiligen Stuhles. In ihrer Eigenschaft als Dikasterien sind sie den heiligen Kongregationen rechtlich gleichgestellt – aber wie sieht es um deren Autorität aus, wenn es um Lehrfragen geht? Gewiß sind alle Dikasterien in Glaubensfragen dem Urteil der entsprechenden Kongregation untergeordnet und müssen diese zuvor konsultieren. Aber dennoch ist, besonders in den Dingen, welche Glaubensfragen angehen, auch bei vorangegangener Konsultation der Glaubenskongregation deren Autorität eine andere, da dieses Dikasterium einen völlig anderen und viel engeren Zuständigkeitsbereich hat als die Heilige Glaubenskongregation.

Eine für Katholiken verbindliche Lehre kann nicht mittels einer einfachen ökumenischen Erklärung dargelegt werden, welche gemeinsam unterschrieben ist. Sie kann nicht als Gläubige und Theologen verpflichtend betrachtet werden, besonders dann, wenn schwere dogmatische Mängel darin enthalten sind, welche mehr zum protestantischen Irrtum neigen als zur katholischen Wahrheit. Es ist viel mehr so, daß dieses Dokument eine Art ökumenischer Schnappschuß ist, eine Erklärung, welche eine Momentaufnahme eines langen ökumenischen Sprechens ist. Es kann den Willen bezeugen, gemeinsam eine gewisse Richtung einzuschlagen und sich gemeinsame Ziele setzen, es kann sich auch innerhalb des Rahmen des Machbaren eine moralische Selbstverpflichtung beinhalten (etwa Forschungen zu vertiefen), aber um eine verbindliche Lehraussage zu treffen, dazu müßte einerseits die Ebene wohl höher angesetzt sein, und vor allem wäre eine Voraussetzung, daß die betreffende Lehre systematisch dargestellt ist, klar und eindeutig, und ganz besonders, daß sie nicht in Widerspruch zur authentischen Lehrtradition der katholischen Kirche steht.

Sie müßte neben der Heiligen Schrift besonders auch die Tradition und das Lehramt mit einbeziehen, was die Gemeinsame Erklärung aber genau nicht tut, sondern sich auf die Schrift allein beschränkt – was insofern eine innere Logik hat, als daß Lutheraner weder die Tradition noch das Lehramt anerkennen.
Ein weiteres Faktum, an welchem man nicht vorübergehen kann ist, daß innerhalb der Gemeinsamen Erklärung nicht nur Widersprüche zur katholischen Glaubenslehre zu konstatieren sind, sondern auch Widersprüche innerhalb des Dokumentes selbst. Wenn es, um nur ein Beispiel des Widerspruchs von vielen zu bringen, einerseits in Hinblick auf die im Konzil von Trient dargelegte Lehre heißt (1): „Es kam in den lutherischen Bekenntnisschriften und auf dem Trienter Konzil der römisch-katholischen Kirche zu Lehrverurteilungen, die bis heute gültig sind und kirchentrennende Wirkung haben.“, und wenige Zeilen später (5): „Sie [die Erklärung] enthält nicht alles, was in jeder der Kirchen über Rechtfertigung gelehrt wird; sie umfaßt aber einen Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre und zeigt, daß die weiterhin unterschiedlichen Entfaltungen nicht länger Anlaß für Lehrverurteilungen sind.“, dann können sich einander entgegengesetzte Positionen auf ein und dasselbe Dokument berufen. Und solche Widersprüche gibt es viele, besonders auch dogmatischer Natur, wodurch aber viele Aussagen einfach ungültig sind.

Die genannten Lehrverurteilungen sind erst in zweiter Linie von kirchenrechtlicher Relevanz, und nur insofern, als daß aus der hartnäckigen Behauptung einer dogmatischen Verurteilung (Häresie) kirchenrechtliche Konsequenzen entwachsen. Es handelt sich bei den erwähnten Lehrverurteilungen aber um keine Kirchenstrafen im eigentlichen Sinne, welche man etwa gnadenhalber aufheben könnte wie etwa ein Interdikt. Die Verurteilungen des Konzils von Trient sind nicht so sehr kanonischer, als viel mehr dogmatischer Natur: sie definieren was katholisch und wahr ist, und was nicht. Daran entscheidet sich aber auch die Kirchenzugehörigkeit.

Die Lehrverurteilung trifft in erster Linie also nicht eine Person, sondern einen Inhalt, der durch die Verurteilung als Häresie ausgewiesen wird. Die Lehrverurteilung sagt also, daß eine bestimmte Behauptung nicht zur Lehre der Kirche gehört, ja dieser entgegensteht. Wer einen solchen Inhalt behauptet, behauptet eine Lehre, welche außerhalb der Lehre der Kirche angesiedelt ist, wodurch jeder, der eine solche Behauptung, welche von einer Lehrverurteilung betroffen ist, hartnäckig vertritt, sich dadurch außerhalb der einen und einzigen Kirche begibt. Davon aber kann man nicht „dispensieren“ wie es die Gemeinsame Erklärung nahelegt indem sie sagt, die Lehrverurteilungen würden nicht mehr greifen, eben weil es keine rein kirchenrechtliche Maßnahme wie etwa Beugestrafe ist, sondern einen tiefer liegenden, dogmatischen Grund hat und die Trennung solange besteht, wie die objektive Irrlehre besteht. Das Wahrsein oder Nichtwahrsein einer Lehre aber kann sich nicht ändern, weshalb auch die Lehrverurteilungen, welche sich ja auf Irrlehren und noch nicht auf die Personen beziehen, nicht einfach aufgehoben oder wegdiskutiert werden kann, wie es dieses Dokument an mancher Stelle durchaus versucht.

Und damit sind wir auch auf einen weiteren problematischen Punkt gestoßen: die Erklärung ist letztlich auch überaus unehrlich, da sie versucht, mit rhetorischen Wendungen Realitäten zu glätten und Differenzen zu übergehen indem man sie umgeht, was natürlich nur auf Kosten der Klarheit in der Lehre und damit natürlich auch auf Kosten der Wahrheit gehen kann. Es wird eine Einheit vorgetäuscht, die in Wirklichkeit aber nicht besteht. Darüber hinaus impliziert sie in vertrauten Begriffen neue Inhalte, was zu einer großen Verwirrung führt, da jeder etwas anderes versteht.

Dasselbe, was wir eben gesagt haben, nämlich daß in der Gemeinsamen Erklärung gravierende und gefährliche Fehler enthalten sind, ist sogar von der katholischen Kirche selbst anerkannt worden. Denn bereits vor der Unterzeichnung, am 25. Juni 1998, mußte von der Heiligen Glaubenskongregation, gemeinsam mit dem unterzeichnenden Einheitsrat, ein Dokument herausgegeben werden, welches den Titel trägt: „Antwort der Katholischen Kirche auf die Gemeinsame Erklärung zwischen der Katholischen Kirche und dem lutherischen Weltbund über die Rechtfertigungslehre“.

Dieses Dokument bringt einige, gewiß eher exemplarische, Erklärungen und Präzisierungen und sagt zwar sehr elegant, aber ebenso deutlich, daß die Gemeinsame Erklärung dogmatische Fehler enthält, nicht in allen Punkten mit dem Konzil von Trient übereinstimmt, und ebenso, daß die Aussage, die in der Gemeinsamen Erklärung behandelten Punkte seien nicht von der Lehrverurteilung betroffen, nicht zutreffend ist sowie daß gravierende es Präzisionsmängel gibt.

Diese sog. Antwort allein war noch nicht genug: zusätzlich zur Gemeinsamen Erklärung und zur Antwort vom 25. Juni 1998 wurde etwas später noch eine weitere „Gemeinsame offizielle Feststellung“ sowie ein „Annex“ erstellt. Diese vier Dokumente sind in manchen Punkten in sich widersprüchlich und zeigen sehr deutlich, daß die Gemeinsame Erklärung keinesfalls ein sicherer Anhaltspunkt für den Glauben ist, und auch für eine wissenschaftliche Weiterverarbeitung scheint sie nicht wirklich geeignet zu sein. Woran sollen sich aber die Gläubigen halten? Wie können sie aus dieser Gemeinsamen Erklärung etwas für ihren Glauben schöpfen, wenn sie nicht sicher sein können, ob es sich nicht um eine der so zahlreichen fehlerhaften oder mangelhaften Stellen handelt? Vor diesem Hintergrund der Mangelhaftigkeit bleibt es auch ein Rätsel, wie die Methodisten im Jahre 2006 in Soul die Gemeinsame Erklärung unterschreiben konnten.

Das Grundproblem dieses Dokumentes liegt darin, daß es nicht so sehr beabsichtigte, Wahres darzulegen, sondern etwas Gemeinsames zu machen, was aber unaufrichtig ist. Diese falsche Grundabsicht hat sich auch bemerkbar gemacht und gerächt. Deshalb erweckt es den Eindruck nicht von Theologen geschrieben zu sein, sondern von Rhetorikern. Und nicht nur die Katholiken suchen in dieser Gemeinsamen Erklärung vergeblich nach dem Glauben der Kirche, sondern auch die Lutheraner sehen den ihrigen Glauben in diesem Dokument verraten und entstellt. Letztlich ist also keiner wirklich zufrieden und niemand sieht die angeblich bestehenden Gemeinsamkeiten.

Ganz sinnlos war diese Gemeinsame Erklärung aber dennoch nicht. Denn sie hat, auf ihre Weise eindrucksvoll, gezeigt und gewarnt, wie Ökumene nicht gemacht werden kann und darf. Sie hat den abgehobenen Euphorismus des Ökumene-Machen-Wollens wieder auf ein realistisches Maß zurückgestutzt und gezeigt, daß das Wollen vom Nicht-Können begrenzt ist. Die Grenzen, welche die Wahrheit nun einmal aufbaut, lassen sich nicht durch rhetorische Wendungen verstecken. Die Rechtfertigungslehre, die Frage nach dem Eingangstor in den Himmel, ist eine der zentralsten Fragen des Glaubens. Die rechte Antwort ist heilsnotwendig. Zwar fragen heute nur mehr wenige Menschen danach, was ihrer Brisanz aber keinen Abbruch tut. Es bleibt ein gewisser Schreck zurück, wie leichtfertig man bereit war, die gesunde katholische Lehre aufs Spiel zu setzen und durch sprachliche Verwaschungen die Wahrheit um einer unechten Einheit willen zur Disposition zu stellen.
Wahre Einheit wird nur dann entstehen können, wenn sich alle in der einen Wahrheit treffen, die ihrem Wesen gemäß nur eine sein kann. Diese Wahrheit kann nicht ausdiskutiert werden, sie kann nicht durch sprachliche Verrenkungen erreicht werden, sondern nur im Gehorsam gegenüber der Wahrheit Jesu Christi, in der sich alle treffen müssen. Wo ein Nichtübereinstimmen mit dieser ist, kann nie wahre Einheit sein. Echte Einheit ist nie äußerlich, sondern immer innerlich.

Wenn wir die Frage beantworten sollen, welche Tragweite die Gemeinsame Erklärung hat, so müssen wir sagen: sie bewahrte uns vor Schlimmeren indem sie uns lehrte, wie wir nie wieder Ökumene betreiben dürfen weil sie uns zeigte, welche die desaströsen Konsequenzen sein könnten.

[ Mag. Michael Gurtner ]

31. Oktober 2009, 08:35

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