Der Kirchentod kommt auf leisen Sohlen

Ein Kommentar von Franz Jakob Schipp.

GlockeHildesheim (kathnews). Den großen Aufruhr möchte sich das Bistum Hildesheim ersparen. Äußerst moderat wird die Hiobsbotschaft eingeleitet: Das Kirchenvolk müsse sich “neuen Herausforderungen stellen”. Und weiter: “Das Bistum Hildesheim hat die Kategorisierung seiner Kirchen abgeschlossen.” Wir merken, die Presseabteilungen der Bistümer sind lernwillig. Aus der vorbelasteten Formulierung “pastoraler Prozess” wird “Kategorisierung der Kirchen”. Ein bürokratisches Unwort mehr. Nach muffiger Bürokratie riecht auch das Kategorisierungsschema.

181 Kirchen haben das Glück und fallen in die Kategorie A, oder konnten den Sonderstatus A-S ergattern. Sie werden “bei Bedarf sogar ausgebaut”. Die 144 Kirchen der B und C-Kategorie müssen um ihre Existenz fürchten, allerdings zeitlich versetzt. Die einen müssen den potentiellen Kirchentod 2014, die anderen erst 2018 erwarten. Solche Manöver verlangen eben eine ‘kleine’ Dosierung. Die Gotteshäuser mit C2-Status haben kein Glück und Pech noch dazu. 47 Kirchen fallen der Finanzpolitik des Bistum Hildesheims zum Opfer, 15 von ihnen – um es im Bistumsjargon auszudrücken – “wurden schon während des Dialogprozesses in den Jahren 2008 und 2009 geschlossen”.

Per Post erhielten die entsprechenden Pfarrgemeinden am 21. September die unheilvolle Nachricht von Bischof Norbert Trelle. Am 26. und 27. September mussten die Pfarrer der betreffenden Pfarrgemeinden dann den Gläubigen die Entscheidung zur Kirchenschließung in den Gottesdiensten verkünden. Bischof Trelle betont, dass die Kategorisierung der Kirchen kein seelsorgliches Zeugnis für die Lebendigkeit einer Gemeinde sei. Die zu hohe Zahl der Kirchen im Bistum müsste unbedingt reduziert werden. Der Hildesheimer Bischof kommentierte seine Entscheidung treffend als einen „ganz schmerzlichen Moment“. Unerlässlich seien die Schließungen gewesen. „Der Rückstau ist erheblich, was die Investitionen anbelangt“, sagte Trelle. Laut Bistum ist der Investitionsstau auf 115 Millionen Euro angewachsen.

Die Umsetzung der Kirchenschließungen ist kirchenrechtlich sehr bedenklich. Nach geltendem Kirchenrecht dürfen Gotteshäuser nur dann profaniert werden, wenn diejenigen, „die rechtmäßige Rechte an der Kirche beanspruchen, zustimmen“ (CIC, Can. 1222 §2). Doch die meisten Kirchengemeinden – vertreten durch die gewählten Kirchenvorstände – haben bislang diese Zustimmung gar nicht erteilen können, weil sie überhaupt nicht gefragt worden sind. Trotzdem werden die Kirchen konsequent geschlossen. Darüber hinaus haben die Gemeindemitglieder nach dem CIC ein Widerspruchsrecht gegen Schließungsdekrete des Bischofs. Dieser Rechtsweg, der bis zur vatikanischen Gerichtsbarkeit führen kann, wird seitens des Bistums ebenfalls konsequent verschwiegen. Keine Frage – das Bistum versucht dem Feuer der Streitlust, Wut und Empörung den Sauerstoff zu entziehen. Zudem sind in einigen Fällen eigentumsrechtliche Fragen längst nicht geklärt und vom Bistum teils ohne Anspruchsgrundlage abgehandelt worden.

Wenn mit derselben Entschlussfreudigkeit, demselben Aufwand, derselben Energie die Frage nach dem warum der Kirchenaustritte angegangen werden würde, könnten im Bistum Hildesheim viele Oasen des lebendigen Glaubens erblühen. Doch da geht es nicht ums Geld. Albert Camus hätte den Prozess treffend kommentiert: “Um glücklich zu sein, darf man sich nicht zu sehr mit den Mitmenschen beschäftigen“.

[ Franz Jakob Schipp ]

29. September 2009, 17:48

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