Gegen Abschaffung von Babyklappen

Augsburger Weihbischof sieht Recht auf Leben vor Recht auf Kenntnis der eigenen Identität.

BabyklappeAugsburg (kathnews). Weihbischof Anton Losinger aus dem Bistum Augsburg hat sich gegen die Abschaffung von sogenannten Babyklappen ausgesprochen. Während der heutigen Plenarsitzung in Berlin wird der Deutsche Ethikrat auch über eine mögliche Stellungnahme zu diesem Thema abstimmen. Losinger, der selbst Mitglied des Ethikrates ist, zog ein abweichendes Sondervotum in Betracht, falls sich in der Stellungnahme für die Bundesregierung und den Bundestag abzeichnen sollte, dass die Mehrzahl Mitglieder des Ethikrates eine strafrechtliche Verfolgung der Betreiber von Babyklappen befürwortet. Dies sei nicht im Sinne der „sozialethischen und lebensrechtlichen Grundpositionen der Kirche“, so der Weihbischof.

Der zentrale Vorwurf gegenüber Betreibern von Babyklappen oder Trägern von anonymer Geburt, von denen sich zahlreiche im Umfeld kirchlicher Institutionen befänden, sei das dem jeweiligen Kind zwangsläufig verweigerte Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Identität und Herkunft. Im Gegensatz dazu sagte Losinger, dass bei den „höchst kontroversen Diskussion“ des Ethikrates zu diesem Thema ein Aspekt stets unbeachtet geblieben sei. Das „Lebensrecht eines möglicherweise in der Babyklappe geretteten Kindes“ sei in der verfassungsrechtlichen Bewertung „über dem Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Identität anzusiedeln“, erklärte Losinger. Das Phänomen Findelkind werde es immer geben, auch wenn die Babyklappen abgeschafft würden. Alles für den Schutz des Lebens zu tun sei aber Auftrag eines jeden Christen. Dabei betonte der Weihbischof den eigentlichen Sinn der Babyklappen: „Sie sind als Rettungsmöglichkeit für den Notfall gedacht und keinesfalls als Anreiz für Mütter und Väter zu verstehen, sich der elterlichen Verantwortung für ihr Kind zu entledigen.“

11. Dezember 2008, 15:50

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