Kirchenrecht
Was meint der Gesetzgeber mit „schwerer Notlage“?
Von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt: In einem Gastbeitrag des Internetportals „katholisch.de“ vom 10. April 2018 unternahm der Kirchenrechtler Prof. Heribert Hallermann den Versuch zu erklären, „welcher Punkt“ in dem „Kommunionstreit der Bischöfe“ „strittig ist und wie eine Lösung aussehen könnte“. Bei dem „Kommunionstreit“ geht es bekanntlich um die Frage, ob der evangelische Partner […]
Jetzt heißt es warten auf die Antwort aus Rom
Köln/Rom (kathnews). Wie inzwischen bekannt ist, haben sich sieben deutsche Diözesanbischöfe (unter Führung des Kölner Kardinals Woelki) gegen einen von der Mehrheit der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Text einer „pastoralen Handreichung“ zur Frage der Seelsorge an konfessionsverschiedenen Ehen, genauer der Frage des Kommunionempfanges des nichtkatholischen Partners, an Rom gewandt. In ihrer Eingabe an die Glaubenskongregation und den Rat zur […]
Es geht um das ewige Heil, nicht um seelische Bedürfnisse
Von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt: Die Deutsche Bischofskonferenz hat über ihren Vorsitzenden, Reinhard Kardinal Marx, die Veröffentlichung einer „Handreichung“ für Seelsorger angekündigt. Mit ihr soll dem evangelischen Partner in einer Ehe mit einem katholischen Christen – einer sogenannten konfessionsverschiedenen Ehe (auch „Mischehe“ genannt) – in Einzelfällen der Empfang der heiligen Kommunion ermöglicht werden. […]
Kirchenrechtler: Can. 915 bleibt auch nach Amoris laetitia unverändert in Kraft
„Die vor wenigen Tagen erfolgte Veröffentlichung der Orientierungshilfe der Bischöfe der Pastoralregion Buenos Aires zu „Amoris laetitia“ und eines Briefes von Papst Franziskus, in dem dieser die Richtlinien gutheißt, in den Acta Apostolicae Sedis (AAS) ändern nichts an der Lehre der Kirche und ihrer Sakramentenordnung.“ Das schreibt laut einem Bericht des katholischen Internetportals Kathnews der […]
Welche Änderungen brachte die neue Eheprozessordnung?
In der Praxis komme das Kurzverfahren mit dem Bischof de facto kaum vor, sagte Dr. Gero P. Weishaupt heute auf Anfrage der Redaktion. Mit Ausnahme des Bistums St. Pölten in Österreich sei nach seiner Kenntnis das Kurzverfahren bisher in keinem Gericht in deutschsprachigen Ländern zur Anwendung gekommen. Auch nicht in den Niederlanden. Die Bedingungen für […]
Unsere Erlösung ist unentgeltlich
Von Dr. Gero P. Weishaupt: Vatikan (kathnews). In seiner Predigt am gestrigen Freitagmorgen in der Kapelle des Vatikanischen Gästehauses Santa Marta hat Papst Franziskus die Erhebung von Gebühren für bestimmte seelsorgliche Leistungen kritisiert, berichtete das Kölner Domradio. Und laut Radio Vatikan habe der Papst gesagt, dass man zuweilen nicht wisse, ob man „in einem Gotteshaus […]
„Rette uns vor dem Bösen“ (Mt 6, 13)
Von Gero P. Weishaupt: Seit dem 1. August 2017 ist im Erzbistum Köln eine „Ordnung über den Umgang mit Anfragen zum Exorzismus und zum Befreiungsgebet im Erzbistum Köln“ in Kraft. Rainer Maria Kardinal Woelki erließ Regelungen nach den Prinzipien der Theologie, der christlichen Anthropologie und der Humanwissenschaften (Psychologie und Medizin). Anfragen an das Generalvikariat richten […]
Altphilologen lobten seine Latinität
Von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt: Kirchenrecht kennt die Kirche seit ihrem Bestehen. Schon im Neuen Testament lassen sich rechtliche Bestimmungen ausfindig machen. Aber ein Gesetzbuch hat die Kirche erst seit genau 100 Jahren. Am 27. Mai 1917 promulgierte Papst Papst Benedikt XV. den Codex Iuris Canonici, kurz „CIC/1917“, den Kodex des kanonischen Rechts. […]
Papst Franziskus hat die Beweiskriterien nicht geändert
„Amoris laetitia“ – Hermeneutik der Reform in Kontinuität: Am vergangenen Samstag berichtete die „Die Tagespost“, dass der Erzbischof von Baltimore, William E. Lori, in seinen diözesanen Richtlinien zur Anwendung von „Amoris laetitia“ die Seelsorger aufrief, das nachsynodale Schreiben von Papst Franziskus im Einklang mit dem bisherigen Lehramt, d.h. vor allem mit „Familiaris Consortio“, „Veritatis Splendor“ […]
Nach „Amoris laetitia“ ist vor „Amoris laetitia“
Kommentar von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt: Rom (kathnews). Radio Vatikan berichtet heute über ein von Kardinal Francesco Coccopalmerio veröffentlichtes Buch, in dem der Präsident des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte sich dem achten Kapitel des nachsynodalen Schreibens „Amoris laetitia“ annimmt. Besondere Autorität Auch wenn es sich bei dem nun veröffentlichen Buch des Präsidenten […]