Ausschluss von Frauen zum Priestertum ist endgültige und unfehlbare Lehre

In der Erkenntnis der geoffenbarten Wahrheit gibt es keinen Regress (Rückschritt), sondern nur einen Progress (Fortschritt). Der nächste Schritt wäre eine Dogmatisierung.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 1. Mai 2019 um 10:22 Uhr
Priesterkragen

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZDK) hat erneut die Forderung nach der Weihe von Frauen – auch der Priesterweihe – erhoben (siehe Vatican News). Die Priesterweihe von Frauen wurde von Papst Johannes Paul II. endgültig ausgeschlossen. Die Lehre sei vom päpstlichen Lehramt unfehlbar vorgetragen worden. Gemäß der einhelligen Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Offenbarung gibt es in der Erkenntnis der geoffenbarten Wahrheit keinen Regress (Rückschritt), sondern nur einen Progress (Fortschritt). Der nächste Schritt der bereits als definitiv und unfehlbar vorgetragen Lehre vom Ausschluss der Frauen von der Priesterweihe kann daher nur noch eine feierliche Verkündigung dieser Lehre als Dogma sein.

Kanonische Sanktionen

Wer eine definitiv und unfehlbar, zur Zeit aber noch nicht dogmatisierte Glaubenswahrheit hartnäckig leugnet oder in Zweifel zieht, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden, Exkommunikation nicht ausgeschlossen.

Can. 1371 CIC/1971 normiert:

Mit einer gerechten Strafe soll belegt werden: 1° wer … eine der in can. 750 § 2  … behandelten Lehren hartnäckig ablehnt und, nach Verwarnung durch den Apostolischen Stuhl oder den Ordianarius, nicht widerruft.“

Can. 750 § 2 normiert:

Fest anzunehmen und zu bwahren ist auch alles und jedes, was bezüglich der Glaubens- und Sittenlehre vom Lehramt der Kirche endgültig vorgelegt wird, nämlich was zur unversehrten Bewahrung  und zur getreuen Auslegung des Gluabensgutes erforderlich ist; deshalb widespricht der Lehre der katholischen Kriche, wer solche endgültig zu haltenden Lehren ablehnt.“

Das Apostolische Schreiben „Ordinatio sacerdotalis“ trägt eine endgültig zu haltende Lehre vor. Darum ist bei hartnäckiger Leugnung und Zweifel eine gerechte Strafe, Exkommunikation nicht ausgeschlossen, als Spruchstrafe zu verhängen.

Verpflichtende Strafe

Die Strafverfolgung und -verhängung sind nicht dem freien Ermessen der kirchlichen Autorität anheimgestellt. Es handelt sich hier nicht um eine fakultative Strafe, sondern um eine obligatorische Strafe. Das heißt, die kirchliche Autorität (Apostolischer Stuhl oder der Ordinarius) muss eine Voruntersuchung durchführen und ggf. eine Strafprozess zur Strafverhängung einleiten.

Eine Tatstrafe der Exkommunikation würde erst eintreten, wenn diese bereits defintiv und unfehlbar vorgetragen Lehre ein Dogma wäre. Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht der Fall.

Kathnews veröffentlicht hier eine Antwort der Glaubenskongregation bezüglich der Lehrautorität von „Ordinatio sacerdotalis“.

Kongregation für die Glaubenslehre

Antwort auf den Zweifel  bezüglich der im Apostolischen Schreiben »Ordinatio sacerdotalis« vorgelegten Lehre

Zweifel: Ob die Lehre, die im Apostolischen Schreiben Ordinatio sacerdotalis als endgültig zu haltende vorgelegt worden ist, nach der die Kirche nicht die Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, als zum Glaubensgut gehörend zu betrachten ist.

Antwort: Ja.

Diese Lehre fordert eine endgültige Zustimmung, weil sie, auf dem geschriebenen Wort Gottes gegründet und in der Überlieferung der Kirche von Anfang an beständig bewahrt und angewandt, vom ordentlichen und universalen Lehramt unfehlbar vorgetragen worden ist (vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 25,2). Aus diesem Grund hat der Papst angesichts der gegenwärtigen Lage in Ausübung seines eigentlichen Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), die gleiche Lehre mit einer förmlichen Erklärung vorgelegt in ausdrücklicher Darlegung dessen, was immer, überall und von allen Gläubigen festzuhalten ist, insofern es zum Glaubensgut gehört.

Papst Johannes Paul II. hat in der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten gewährten Audienz die vorliegende Antwort, die in der ordentlichen Versammlung dieser Kongregation beschlossen worden war, gebilligt und zu veröffentlichen angeordnet.

Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, den 28. Oktober 1995, am Fest der Hll. Apostel Simon und Judas.

+ Joseph Kardinal Ratzinger
Präfekt

+ Tarcisio Bertone, S.D.B.
em. Erzbischof von Vercelli
Sekretär

[L’Osservatore Romano, Wochenausgabe in deutscher Sprache, 1995, Nr. 47, S. 4].

Foto: Priesterkragen – Bildquelle: Kathnews

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